Der ABDA-Gesamtvorstand berät am Donnerstag die Anträge zum Deutschen Apothekertag 2019 in Düsseldorf. Den Kammerpräsidenten und Verbandsvorsitzenden liegt ein 106 Seiten starkes Antragspaket vor. Wie immer untergliedert es sich in fünf Themenbereiche. Überraschungen finden sich darin keine. Nur eines fällt auf: Es gibt keinen Antrag mehr zum Rx-Versandverbot, dafür mehrere zur Gleichpreisigkeit. Nur einmal findet sich der früher ABDA-Kampfbegriff. Die Kammer Saarland fordert von der ABDA hartnäckig ein Gegengutachten zum 2hm-Gutachten zum Apothekenhohorar.
„Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker dringt darauf, ein Gegengutachten zu dem im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durch die 2HM & Associates GmbH erstellten Gutachten ‚Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise‘ kurzfristig zu erstellen beziehungsweise erstellen zu lassen und den Mitgliedsorganisationen zur Verfügung zu stellen“, lautet der Antrag. Dahinter verbirgt sich massive Kritik an der ABDA: Mitnichten sei seitens der ABDA dargelegt worden, wieso es dem Gutachten an „Substanz und Mehrheitsfähigkeit“ fehle, wieso es „von falschen Voraussetzungen ausgeht“, wieso es „methodisch angreifbar ist“.
Um aber auch die Politik davon zu überzeugen, dass das Gutachten falsch sei, „bedarf es stichhaltiger Argumente. Diese lässt die Stellungnahme der ABDA gänzlich vermissen“, so die Kammer des Saarlandes. Die Mitgliedsorganisationen der ABDA müssten einheitlich gegenüber Dritten darlegen können, warum das Gutachten „keine Substanz“ habe und „nicht mehrheitsfähig ist“. „Dies ergibt sich aber nicht ansatzweise aus der Stellungnahme der ABDA“, so die Kammer. Die ABDA habe sich bis dato geweigert, zu dem streitgegenständlichen Gutachten öffentlich Stellung zu beziehen. Dies sei weiterhin grob fehlerhaft. Denn Spahn habe am 11. Dezember 2018 in der Mitgliederversammlung „betont (gedroht!), dass bei Umsetzung des Rx-Versandverbotes seine Power nicht ausreichend sei, das 2HM-Gutachten aus dem Blick des Bundesministeriums für Wirtschaft hinaus zu rücken“.
Wie stets in den vergangenen Jahren sind die DAT-Anträge in fünf Themengruppen unterteilt: Sicherstellung der Versorgung, Pharmazeutische Kompetenz, Digitalisierung, Rahmenbedingungen der Berufsausübung und Berufsständische Organisation. In einigen Anträgen sind die im Apothekenstärkungsgesetz versprochenen zusätzlichen pharmazeutischen Dienstleistungen ein Thema.
Statt für Rx-Versandverbot kämpft die ABDA jetzt für die Gleichpreisgkeit: „Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber auf, sichere und verlässliche ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen für die inhabergeführten öffentlichen Apotheken in Deutschland zu gewährleisten.“ Der Gesetzgeber soll sich dafür einsetzen, den staatlich übertragenen Versorgungsauftrag der Apotheke gesetzgeberisch zu stärken, damit die flächendeckende Versorgung aller Bürger durch unabhängige Apotheken zu jeder Zeit gewährleistet bleibe. „Die notwendige gesetzgeberische Stärkung umfasst die Bereiche Sicherstellung der frei- und heilberuflichen sowie unabhängigen Apothekenstruktur sowie ein der steigenden Dynamik der pharmazeutischen Versorgungsleistung und den regulatorischen Anforderungen Rechnung tragendes Vergütungssystem. Insbesondere ist durch geeignete Regelungen sicherzustellen, dass der einheitliche Apothekenabgabepreis auch für die Arzneimittel gilt, die aus dem Ausland an Privatversicherte oder Selbstzahler außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden“, heißt es jetzt im Leitantrag. Weitere Anträge pochen ebenfalls auf den Erhalt der Gleichpreisigkeit.
Es geht auch ums Honorar, dass auf dem Niveau eines akademischen Heilberufs festgelegt werden soll: „Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker begrüßt, dass mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken Versicherte einen Anspruch auf zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen haben sollen, die über die Information und Beratung nach § 20 Apothekenbetriebsordnung hinausgehen. Sie fordert den Gesetzgeber auf, dieses Vorhaben der Bundesregierung zu unterstützen. Es sind die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sich die in vielen Projekten des Berufsstandes entwickelten und gut erprobten pharmazeutischen Dienstleistungen als langfristiger Bestandteil der apothekerlichen Leistungen durchsetzen. Diese Leistungen sind auf dem Niveau eines akademischen Heilberufes zu vergüten“, heißt es dazu in einem weiteren Leitantrag der ABDA.
Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Erbringung zusätzlicher pharmazeutischer Dienstleistungen sei ein wichtiger Schritt, um die Effektivität von Arzneimitteltherapien zu verbessern und die Arzneimitteltherapie- und damit die Patientensicherheit noch weiter zu erhöhen. Um diese Ziele zu erreichen, müssten die notwendigen Rahmenbedingungen langfristig angelegt werden und eine morbiditätsbedingte Dynamisierung beinhalten, knüpft die ABDA an frühere Forderungen nach Dynamisierung des Apothekenhonorars an.
Weitere Anträge befassen sich mit der Rolle von Apothekern in Krankenhäusern und fordern nach dem Vorbild in Niedersachsen verbindliche Quoten für Krankenhausapotheker auf Stationen. Andere Anträge beschäftigen sich mit der Modernisierung der Ausbildung von Pharmazeuten.
Breiten Raum nimmt auch das Thema Digitalisierung ein. Auch hierzu gibt es einen Leitantrag der ABDA: „Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker spricht sich dafür aus, die Digitalisierung im deutschen Apothekensektor weiter voranzutreiben. Dazu zählen sowohl verstärkte Anstrengungen bei der Weiterentwicklung von Vorhaben beziehungsweise Projekten auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz (KI) oder dem elektronischen Medikationsplan, dem elektronischen Rezept beziehungsweise auf dem Gebiet der Arzneimitteltherapiesicherheit als auch die Entwicklung neuer digital unterstützter pharmazeutischer Angebote und Dienstleistungen“, heißt es dort. Mit diesen Entwicklungen werde die Grundlage einer künftigen Vernetzung aller Apotheken in Deutschland geschaffen. Insbesondere im Kontext E-Rezept und AMTS fordert die ABDA für sich, den DAV und die BAK die Führungsrolle, „um die pharmazeutischen Kernkompetenzen im Gesundheitswesen zukunftsfähig bei den Apotheken zu verankern“.
Andere Anträge befassen sich mit den Rahmenbedingungen für das E-Rezept: Die Patientenautonomie soll gesichert werden, dass Makeln verboten, es soll keine Zugaben gebe dürfen, der Zugang zum E-Rezept soll diskriminierungsfrei sein. Und der Arzneimittelbegriff soll auf digitale Arzneimittel erweitert werden. Auch digitale Gesundheitsanwendungen sollen als apothekenübliche Ware definiert werden. Verschieden Anträge gibt es auch zum Thema Lieferengpässe. Ein Antrag fordert die Erstattung des Arbeitsaufwandes durch die Krankenkassen, ein anderer die Erstattung der Securpharmkosten.
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