Der Kabinettsentwurf zum Lieferengpassgesetz wird noch etwas auf sich warten lassen. Wie APOTHEKE ADHOC aus Kreisen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) erfuhr, besteht innerhalb der Bundesregierung noch „Beratungsbedarf“. Neuer Termin für den Kabinettsbeschluss ist demnach die Sitzung am 5. April.
Am Nachmittag kursierte ein Kabinettsentwurf zum Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG). Der Entwurf war allerdings wie berichtet auf den 18. März datiert, von weiteren Änderungswünschen war zu hören.
Nun soll das BMG gegenüber Dritten mitgeteilt haben, dass die Ressortabstimmung aus terminlichen Gründen nicht abgeschlossen wurde und weiterer Beratungsbedarf besteht.
In dem bislang kursierenden Entwurf hatte das BMG geplant, die Abgabeerleichterungen zu verlängern, allerdings ohne Schutz vor Retaxationen für die Apotheken. Für den Aufwand sollen die Apotheken mit einer Prämie von 50 Cent entschädigt werden, auch für die Großhändler ist nun eine Vergütung für die Bewältigung der Engpässe vorgesehen. Durch die Zuschläge für die Apotheken und Großhandel entstehen den Kassen laut BMG geschätzte jährliche Mehrausgaben in Höhe von rund 10 Millionen Euro.
Welche Regelungen es in den endgültigen Kabinettsentwurf schaffen, bleibt nun aber noch mindestens eine Woche abzuwarten. Die Abda hatte weiterreichende Austauschrechte eingefordert und eine deutlich höhere Honorierung des bei den Apotheken entstehenden Aufwands. Wichtig war ihr zudem der Schutz vor Retaxationen.
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