Deutscher Apothekertag 2012

Abgabe ohne Rezept: Ja oder Nein?

, Uhr
Berlin -

Sollten Apotheker ohne Rezept Rx-Medikamente abgeben dürfen? Diese Frage diskutierten die Delegierten auf dem diesjährigen Deutschen Apothekertag (DAT) in zwei verschiedenen Anträgen. Mit unterschiedlichen Ergebnissen: Die Mehrheit sprach sich dafür aus, dass Apotheker im Rahmen eines Entlassmanagements nach der Verordnung eines Klinikarztes die jeweiligen Medikamente zur Überbrückung auch ohne Verschreibung abgeben dürfen. Der Austausch von Arzneimitteln ohne Rezept während Nacht- und Notdiensten wurde allerdings nicht verabschiedet – weil die ABDA in Zeiten des ABDA/KBV-Modells die Ärzteschaft nicht provozieren will.

Die Apothekerkammer Berlin hatte in einem Antrag gefordert, die Verantwortung der Pharmazeuten beim Entlassmanagement zu stärken. Voraus gegangen war eine Initiative des Bundesverbands der Deutschen Krankenhausapotheker (ADKA): Die Klinikapotheker würden gerne bei der stationären Behandlung die Erläuterung der Arzneimitteltherapie übernehmen. Außerdem könnten die Pharmazeuten bei der Einstellung der Entlassmedikation eine wichtige Rolle spielen, so das Argument.

Die Berliner wollten auf diesen Zug aufspringen und forderten, dass auch die Vor-Ort-Apotheke einbezogen wird. „Dazu gehört auch – bei dokumentierter Nichterreichbarkeit des Hausarztes – den Apotheken die Möglichkeit zur Abgabe der vom Klinikarzt verordneten Entlassmedikation ohne weiteres Rezept einzuräumen und dafür eine praktikable Abrechnungs- und Vergütungsform zu entwickeln“, hieß es in dem Antrag, der von der Hauptversammlung angenommen wurde.

Das Thema wurde auch bei einem Antrag der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) aufgegriffen. Während der Nacht- und Notdienste hätten Apotheker keine Möglichkeit, beispielsweise wirkstoffidentische Medikamente in einer anderen Darreichungsform abzugeben. Immer öfter verlangten Patienten mit Dauermedikation auch die Abgabe ohne Verschreibung, weil sie sich nicht um ein Anschlussrezept gekümmert hätten.

In ihrem Antrag forderte die AKWL daher die „Erweiterung der Substitutionsmöglichkeiten“ während der Dienstbereitschaft und eine Rechtsvorschrift, die es den Pharmazeuten ermöglicht, die jeweils kleinste Menge des benötigten Medikamentes abzugeben.

Die Delegierten begrüßten den Antrag: Er könne dazu beitragen, den Apothekerberuf zu „entkriminalisieren“, der „dauerhafte Verdacht gegen die Apotheker“ könne damit aus der Welt geschaffen werden.

Kammerpräsidentin Gabriele Overwiening zog den Vorschlag jedoch zurück. Nach einem Gespräch mit ABDA-Vizepräsident Friedemann Schmidt sei sie zu der Einsicht gekommen, dass ein solcher Antrag die bevor stehenden Verhandlungen zum ABDA/KBV-Modell stören könne. Man wolle die Ärzte in dieser Zeit nicht provozieren.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr aus Ressort
Rettungsdienstes ins Sozialgesetzbuch aufnehmen
Nach Notfallzentren: Auch Rettungsdienst vor Reform
Ärztepräsident zeigte sich offen
BMG lehnt „Teilzeit-Krankschreibungen“ ab

APOTHEKE ADHOC Debatte