ABDA/KBV-Modell

ARMIN startet mit Wirkstoff-Code

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Berlin -

Das ABDA/KBV-Modell wird im April mit einem Modellprojekt in Sachsen und Thüringen erstmals umgesetzt: Die „Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen“ (ARMIN), wie das Projekt inzwischen heißt, startet mit einem Informations- und Einschreibequartal. Ab Juli werden dann die drei Module Wirkstoffverordnung, Medikationskatalog und Medikationsmanagement umgesetzt.

Beteiligt sind die Apothekerverbände und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) aus Sachsen und Thüringen sowie die AOK Plus. Mit dem Modellprojekt sollen die Therapie vor allem chronisch Kranker verbessert und gleichzeitig Einsparungen erzielt werden.

Die Beteiligten haben sich zunächst auf rund 200 Wirkstoffe verständigt, die künftig ohne Firmennamen verordnet werden. Die Liste wird von der AOK über eine Schnittstelle in die Arztsoftware eingespielt. Bei AOK-Versicherten rechnet die EDV die Verordnung dann automatisch in einen 6-stelligen Code um. Dieser wird zusammen mit dem Wirkstoffnamen, Packungsgröße und Wirkstärke auf das Rezept gedruckt.

In der Apotheke gelten dieselben Austauschregeln wie sonst, auch die Rabattverträge der AOK Plus müssen weiterhin beachtet werden. Beim Code sind auch die Salzformen berücksichtigt. Die Kasse könnte von einer höheren Umsetzungsquote ihrer Verträge profitieren, so die Erwartung.

Der zweite Baustein ist eine Medikationsliste. Die Ärzte erhalten in der Software Hinweise zur leitliniengerechten Therapie. Der Vorteil der Mediziner: Bei den im Modellprojekt bislang erfassten Therapien drohen ihnen keine Regresse. Mit dem Medikationskatalog haben die Apotheker nichts zu tun.

Umso mehr mit dem größten Baustein – dem Medikationsmanagement. Dieses soll Patienten angeboten werden, die mindestens fünf Rx-Arzneimittel regelmäßig einnehmen. Die Kasse wählt die Versicherten aus und informiert diejenigen Leistungserbringer, bei den der Patient regelmäßig auftaucht.

In dieser Praxis oder Apotheke muss sich der Versicherte dann in das Programm einschreiben und dasselbe anschließend beim jeweils anderen bevorzugten Leistungserbringer tun. Den dritten Durchschlag erhält die AOK. Damit ist die – auch datenschutzrechtlich relevante – Grundlage geschaffen, dass der Medikationsplan des Patienten auf einem zentralen Server gespeichert werden kann. Praxis und Apotheke sollen sich auf diese Weise besser abstimmen können.

Da die teilnehmenden Apotheker und Ärzte für diese Leistung ein Honorar erhalten, hat die Kasse die Kontrolle über die Anzahl der Anmeldungen. Zwar dürfen die Leistungserbringer in Einzelfällen auch selbst Patienten aufnehmen, dieser Anteil ist aber gedeckelt. Über die Höhe des Honorars wird vorerst noch nichts verraten.

Vielleicht gibt es Ende des Monats nähere Informationen: Am 27. März stellen die Beteiligten das Modell in Berlin vor. Mit von der Partie sind Thüringens Gesundheitsministerin Heike Taubert (SPD), die LAV-Vorsitzenden Monika Koch (Sachsen) und Stefan Fink (Thüringen), Sachsens KV-Chef Dr. Klaus Heckmann und seine Thüringer Kollegin Dr. Annette Rommel sowie AOK Plus-Chef Rainer Striebel.

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