ABDA/KBV-Modell

Medikationsmanagement kommt Ende 2013

, Uhr aktualisiert am 25.01.2013 15:14 Uhr
Berlin -

In Sachsen und Thüringen haben sich Apotheker und Ärzte mit der AOK Plus auf die Durchführung des ABDA/KBV-Modells geeinigt. Ein entsprechendes Eckpunktepapier sei von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Landesapothekerverbänden aus Sachsen und Thüringen sowie der AOK Plus unterzeichnet worden. Der zeitliche Rahmen steht damit fest: Das für die Apotheker vorgesehene Medikationsmanagement soll im letzten Quartal dieses Jahres starten. Über die Honorierung der Heilberufler müssen die regionalen Vertragspartner noch verhandeln.

Das ABDA/KBV-Modell war mit dem Versorgungsstrukturgesetz (VStG) Anfang 2012 etabliert worden. Für den dort vorgesehenen Modellversuch fanden Apotheker und Ärzte allerdings keine Krankenkasse. Letztlich zeigte die AOK Plus für ihre Gebiete Sachsen und Thüringen Interesse – allerdings nur unter geänderten Rahmenbedingungen. Die Kasse wollte beispielsweise nicht gezwungen werden, die Einsparungen aus dem Konzept an die Apotheker und Ärzte weiterzuleiten.

In dem nun unterschriebenen Eckpunktepapier ist die Durchführung des Konzeptes in drei Stufen vorgesehen: Zuerst sollen die Wirkstoffverordnung und der wirkstoffbezogene Medikationskatalog im dritten Quartal eingeführt werden. Dabei soll der Arzt nur noch Wirkstoffe verschreiben, der Apotheker wählt das Präparat aus dem Katalog aus. Die technische Umsetzung der Wirkstoffverordnung war federführend von der ABDA entworfen worden, für den Medikationskatalog waren die Ärzte verantwortlich*.

Insbesondere für den Start der Arzneimittelberatungen in den Apotheken müssen die Computersysteme der Apotheken, Arztpraxen und der Kasse technisch miteinander verknüpft werden. Die Ärzte hatten sich zuletzt heftig gegen Eingriffe der Kasse in die Praxissoftware gewehrt. Auf welche Art der Kommunikation sich die Verhandlungspartner letztlich geeinigt haben, wurde nicht bekannt gegeben.

Weil das Medikationsmanagement als letzte Phase eingeführt wird, müssen die Apotheker sich noch gedulden, bis die ersten Extra-Honorare fließen. Die Ärzte profitieren sofort: Für sie entfällt das Regressrisiko – ihnen drohen keine Abstriche, sollten sie zu viel verschreiben.

„Ich freue mich, dass dieses zukunftsweisende Modellvorhaben nun in der Praxis erprobt werden kann. Für die Patienten wird die Arzneimitteltherapiesicherheit erhöht, und für die Ärzte sinkt das Regressrisiko“, so Dr. Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Auch ABDA-Präsident Friedemann Schmidt äußerte sich positiv: „Wir sind überzeugt davon, dass sich ein großer Nutzen für die Menschen und das Gesundheitssystem nachweisen lässt. Zusätzlich zur Verbesserung der Qualität der Arzneimittelversorgung soll auch die Therapietreue erhöht werden.“

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* Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hatte es geheißen, die ABDA habe den Medikationskatalog entworfen. Richtig ist: die Wirkstoffverordnung. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.

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