Versorgungsstrukturgesetz

ABDA/KBV: Es bleibt bei einer Modellregion Benjamin Rohrer, 01.12.2011 11:28 Uhr

Berlin - 

Der Gesetzestext zum gemeinsamen Versorgungskonzept von Apothekern und Ärzten ist unverändert geblieben: In der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses zum Versorgungsstrukturgesetz (VStG) ist weiterhin von nur einer Modellregion die Rede. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und ABDA hatten sich bis zuletzt für mehrere Testregionen stark gemacht.

 

Dem Gesetzestext zufolge können Ärzte und Apotheker auf Landesebene mit den Krankenkassen die Durchführung eines Modellvorhabens vereinbaren: „Werden Modellvorhaben in mehreren Bezirken […] vereinbart, sollen sich die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) auf die Durchführung des Modellvorhabens in einem Bezirk einigen“, heißt es im Gesetzestext. Auch die im Änderungsantrag vorgesehene Mindestdauer von drei Jahren wurde nicht abgeändert. Laut Beschlussempfehlung sollen die Heilberufler nun den Wirkstoffkatalog „in allen versorgungsrelevanten Indikationen“ erarbeiten.

Die von den Krankenkassen heftig kritisierte Schiedsstellenregelung ist auch unverändert geblieben: Soweit sich Ärzte, Apotheker und Kassen auf keine Region einigen können, kann jede Vertragspartei das Schiedsamt anrufen. Das Stimmenverhältnis zwischen Ärzten, Apothekern und Kassenvertretern in dieser Schiedsstelle soll ausgewogen sein. Die Entscheidung wird mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gefällt.