Mit der AMG-Novelle sollen ausländischer Versandapotheken an die deutschen Preisvorschriften gebunden werden. Die ABDA begrüßte dies in ihrer Stellungnahme ausdrücklich, wünscht sich aber noch mehr: Die im Arzneimittelgesetz (AMG) benannte Länderliste soll nach dem Wunsch der Apotheker gestrichen werden.
Auf dieser Liste werden Länder geführt, in denen aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vergleichbare Sicherheitsstandards in Bezug auf den Arzneimittelversand gelten. Aktuell werden Großbritannien, die Niederlande, Island, Schweden (nur Rx) und Tschechien (nur OTC) auf der Liste geführt.
Die ABDA kritisiert die mangelnde Kontrolle ausländischer Anbieter: „Eine direkte Überprüfung der Apotheken, die aus diesen Ländern Arzneimittel im Wege des Versandhandels an Endverbraucher in Deutschland in den Verkehr bringen, wie es sie für Apotheken mit Sitz im Inland gibt, existiert nicht“, so die ABDA in ihrer Stellungnahme.
Die ABDA hält außerdem an ihrer Forderung von einem Pick-up-Verbot fest. Solche „unerwünschten Ausprägungen des Versandhandels mit Arzneimitteln“ seien zu unterbinden, heißt es. Sollte dies nicht mittels einer isolierten Lösung möglich sein, fordert die ABDA alternativ ein Verbot des Rx-Versandhandels.
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