ABDA-Wahlen

Wer vertritt die Angestellten? APOTHEKE ADHOC, 09.11.2016 11:08 Uhr

Berlin - 

In wenigen Wochen beginnen die Wahlen zur ABDA-Spitze. Friedemann Schmidt und Mathias Arnold treten erneut als „Doppelpack“ an; nach dem Rückzug von Kai-Peter Siemsen ist kein Gegenkandidat in Sicht. Spannend wird es nur bei der Wahl des Vertreters der Angestellten: Zwei Apothekerinnen treten gegeneinander an.

Der Geschäftsführende ABDA-Vorstand hat 13 Mitglieder. Jeweils fünf davon kommen aus den Geschäftsführenden Vorständen der Bundesapothekerkammer (BAK) und des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Die restlichen drei Mitglieder sind der ABDA-Präsident und sein Vize sowie ein Vertreter der angestellten Apotheker.

Als Angestellte steht Karin Graf wieder zur Wahl. Die 66-jährige Pharmazeutin aus Weinheim ist seit 1981 als Approbierte in Apotheken tätig, seit 1999 war sie Vizepräsidentin der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg. Zur Wahl im September war sie nicht angetreten, ihre Nachfolge hat Silke Laubscher angetreten.

Im ABDA-Vorstand will Graf aber weitermachen. Bevor sie 2009 in das Gremium gewählt wurde, war sie ab 2005 Mitglied im geschäftsführenden BAK-Vorstand. Als Vertreterin der angestellten Apotheker ist seit Jahren die „Außenministerin“ der ABDA auf internationalem Parkett; 2010 wurde sie sogar Mitglied in den Vorstand des Weltverbandes FIP gewählt. Zuletzt hatte Schmidt angekündigt, sich persönlich um die Kontakte zum europäischen Apothekerverband PGEU zu kümmern und zu internationalen Terminen zu reisen. Das ist zwar das gute Recht jedes ABDA-Präsidenten, hinterließ aber Fragen und sorgte für Irritationen.

Grafs Gegenkandidatin für den ABDA-Vorstand ist Cynthia Milz. Die 51-Jährige arbeitet als Filialleiterin in der Nikolai-Apotheke in Kulmbach. Inhaberin Angela Hubmann ist die Ehefrau des bayerischen Verbandschef Dr. Hans-Peter Hubmann, der seinerseits Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand des Deutschen Apothekerverbands (DAV) ist.

Schmidt und Arnold hatten Ende August erklärt, erneut für als ABDA-Präsident beziehungsweise -Vize zu kandidieren. Bis Ende 2020 wollen der Kammerpräsident aus Sachsen und der Verbandschef aus Sachsen-Anhalt gemeinsam weitermachen: „Uns gibt es nur im Doppelpack!“

Anfang September hatte Hamburgs Kammerpräsident Kai-Peter Siemsen erklärt, ebenfalls als ABDA-Präsident antreten zu wollen. Wenige Wochen später zog er zurück: „Die aktuelle politische Lage wurde mit dem Urteil des EuGH vor wenigen Tagen massiv verändert! Gerade jetzt braucht es eine geschlossene Front der berufsständischen Vertreter bei der ABDA und den 34 sie tragenden Landesorganisationen“, begründete Siemsen seinen Schritt.

Am 7. Dezember wählt die Mitgliederversammlung die neue ABDA-Spitze. Zu vergeben sind in der ABDA-Mitgliederversammlung insgesamt 936 Stimmen aus 34 Mitgliedsorganisationen. Die klare Dominanz liegt bei den Kammern, die über 613 Stimmen verfügen. Die Verbände halten dagegen nur 323 Stimmen. Der Grund: In den Kammern sind alle Apotheker Pflichtmitglied. Die Mitgliedschaft in den Verbänden ist freiwillig. Daher liegt dort der Organisationsgrad deutlich niedriger. Die Stimmen jeder Mitgliedsorganisation werden geschlossen abgegeben.

Gewählt ist, wer eine „doppelte Mehrheit“ auf sich vereinigen kann. Laut ABDA-Satzung ist dazu die einfache Stimmenmehrheit erforderlich. Außerdem muss der Kandidat die Mehrheit der Mitgliedsorganisationen hinter sich bringen. Mit dem Quorum soll das Gewicht der kleinere Kammern und Verbände in der ABDA gestärkt werden.

Die ABDA-Wahlen werden grundsätzlich geheim durchgeführt. Sollte es im ersten Wahlgang keine Entscheidung geben, muss die Wahl zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden. „Stehen bei einer Wahl zum Geschäftsführenden Vorstand höchstens zwei Kandidaten zur Wahl, hat bei Stimmengleichheit oder sofern der Kandidat, auf den die Mehrheit der Stimmen entfällt, das Quorum nicht erfüllt, eine Wiederholung der Wahl im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung stattzufinden, die vom Präsidenten unverzüglich für einen Termin innerhalb von sechs Wochen nach der gescheiterten Wahl einzuberufen ist“, so die Satzung.

Platzhirsch bei der Mitgliederversammlung ist Bayern mit insgesamt 150 Stimmen, von denen die Kammer genau 100 hält. Auf Platz zwei liegt Baden-Württemberg mit zusammen 134 Stimmen. Zu den großen Stimmbezirken zählt Nordrhein mit 113 Stimmen, Niedersachsen mit 80 Stimmen und Westfalen-Lippe mit 79 Stimmen. Die wenigsten Stimmen haben Bremen mit elf, das Saarland mit 18 und Thüringen mit 21.