Am 7. Dezember wählt die Mitgliederversammlung den neuen ABDA-Präsidenten. Zur Wahl stehen dieses Jahr mindestens zwei Kandidaten: Neben Amtsinhaber Friedemann Schmidt tritt der Hamburger Kammerpräsident Kai-Peter Siemsen an. 17 Kammern und 17 Verbände müssen sich zwischen den beiden Kandidaten entscheiden. Es könnte spannend werden.
Zu vergeben sind in der ABDA-Mitgliederversammlung insgesamt 936 Stimmen aus 34 Mitgliedsorganisationen. Die klare Dominanz liegt bei den Kammern, die über 613 Stimmen verfügen. Die Verbände halten dagegen nur 323 Stimmen. Der Grund: In den Kammern sind alle Apotheker Pflichtmitglied. Die Mitgliedschaft in den Verbänden ist freiwillig. Daher liegt dort der Organisationsgrad deutlich niedriger.
Platzhirsch bei der Mitgliederversammlung ist Bayern mit insgesamt 150 Stimmen, von denen die Kammer genau 100 hält. Auf Platz zwei liegt Baden-Württemberg mit zusammen 134 Stimmen. Zu den großen Stimmbezirken zählt Nordrhein mit 113 Stimmen, Niedersachsen mit 80 Stimmen und Westfalen-Lippe mit 79 Stimmen. Die wenigsten Stimmen haben Bremen mit elf, das Saarland mit 18 und Thüringen mit 21.
Die Stimmen jeder Mitgliedsorganisation werden geschlossen abgegeben. Kandidat Siemsen kann mit Hamburg 24 Stimmen aufbieten, Schmidt mit Sachsen 35. Da er im Doppelpack mit seinem Vize Matthias Arnold antritt, kommt Sachsen-Anhalt hinzu. Somit kommen beide zusammen schon einmal auf 60 Stimmen.
Gewählt ist, wer eine „doppelte Mehrheit“ auf sich vereinigen kann. Laut ABDA-Satzung ist dazu die einfache Stimmenmehrheit erforderlich. Außerdem muss der Kandidat die Mehrheit der Mitgliedsorganisationen hinter sich bringen. Mit dem Quorum soll das Gewicht der kleinere Kammern und Verbände in der ABDA gestärkt werden.
Die ABDA-Wahlen werden grundsätzlich geheim durchgeführt. Sollte es im ersten Wahlgang keine Entscheidung geben, muss die Wahl zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden. „Stehen bei einer Wahl zum Geschäftsführenden Vorstand höchstens zwei Kandidaten zur Wahl, hat bei Stimmengleichheit oder sofern der Kandidat, auf den die Mehrheit der Stimmen entfällt, das Quorum nicht erfüllt, eine Wiederholung der Wahl im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung stattzufinden, die vom Präsidenten unverzüglich für einen Termin innerhalb von sechs Wochen nach der gescheiterten Wahl einzuberufen ist“, so die Satzung.
Hört man in die Mitgliedsorganisationen hinein, stößt man auf viel Sympathie und Respekt für die Gegenkandidatur von Siemsen. Dass es grundsätzlich eine echte Wahl gibt, wird vielerorts begrüßt. Ob daraus eine Mehrheit werden kann, ist allerdings völlig offen. Siemsen jedenfalls hat sich seine Kandidatur nach eigenen Angaben gut überlegt und sieht ein Rennen auf „Augenhöhe“.
Unzufriedenheit mit der Arbeit der ABDA gab es in den vergangenen Jahren jedenfalls auf Kammer- und Verbandsseite. Erinnert wird in den Gesprächen beispielsweise an die gemeinsame Initiative der sechs ostdeutschen Kammern. In einem gemeinsamen Schreiben an ABDA-Präsident Schmidt meldeten sie „Diskussions- und Handlungsbedarf auf Bundesebene“ an. Diskutiert werden müsse über das Spannungsfeld „Freier Heilberuf versus Wirtschaftlichkeit“, über die Perspektive der PTA-Ausbildung, über eine „Garantenstellung“ der ABDA bei Verträgen mit Kammerbezug, über den Umgang mit Anträgen zum Deutschen Apothekertag (DAT) und über das Thema industrielle Zweitverblisterung von Arzneimitteln.
Die Landesapothekerkammer Brandenburg hat kürzlich ein besonderes Zeichen gesetzt und ihren ABDA-Beitrag vorerst um die Hälfte gekürzt. Sie sieht die Interessen der Basis-Apotheker in Berlin bei der ABDA nicht ausreichend vertreten. Hierzu laufen aber noch Gespräche.
Auch die Apothekerkammer Nordrhein hat noch ein Hühnchen mit der Standesvertretung zu rupfen. Kammerpräsident Lutz Engelen drohte kurzzeitig sogar mit dem Austritt aus der ABDA. Zum diesjährigen DAT will seine Organisation keine Anträge stellen, weil man mit der Umsetzung der Beschlüsse in der Vergangenheit nicht zufrieden war. ABDA-Präsident Schmidt hatte dagegen unlängst geäußert, dass sich die Standesorganisation in einer „Phase großer Einigkeit“ befinde.
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