Notdienstgebühr

ABDA: Verzicht auf 2,50 Euro

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Mit einer pauschalen Vergütung will die ABDA die Unterdeckung beim Nacht- und Notdienst aufheben. Eine entsprechende Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) will die Standesvertretung mit dem Versorgungsstrukturgesetz (VStG) durchsetzen. Auf die derzeit fällige Notdienstgebühr von 2,50 Euro will die ABDA dagegen verzichten.

Derzeit können Apotheken von Versicherten zwischen 20 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen eine Notdienstgebühr von 2,50 Euro kassieren. Nur in Eilfällen (noctu-Rezept) kann die Gebühr auf das Rezept gedruckt werden und wird von der Kasse übernommen.

Der ABDA-Vorschlag sieht Pauschalen von 249 Euro beziehungsweise 293 an Sonn- und Feiertagen vor. Zuzüglich der Mehrwertsteuer sind das 296,31 Euro oder 348,67 Euro. „Auf das gesonderte Erheben einer Notdienstgebühr kann aus Gründen der Entbürokratisierung verzichtet werden“, heißt es in der Stellungnahme zum VStG.

Möglicherweise wäre diese Einschränkung gar nicht notwendig: In der Politik gibt es Stimmen, die eine Gebühr als Steuerungsinstrument befürworten. Jens Spahn (CDU), gesundheitspolitischer Sprecher der Union, glaubt an die Selbstbeteiligung der Patienten: „Denn wir wissen ja, dass nicht jeder Notdienstbesuch wirklich 'Not-Dienst' ist“, sagte er im Interview mit APOTHEKE ADHOC.

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