Apothekenbetriebsordnung

ABDA verteidigt Rezepturen

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Die ABDA weist die Kritik des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI) an Anfertigungen in der Apotheke zurück: Die Wirkstoffe, die in Rezepturen verarbeitet werden, unterliegen laut ABDA den gleichen Qualitätsanforderungen wie die Wirkstoffe, die im Industriemaßstab verarbeitet werden. „In der Apotheke werden keine Wirkstoffe zweiter Klasse verarbeitet“, sagte eine ABDA-Sprecherin. Die Substanzen genügten den Qualitätsanforderungen des Europäischen Arzneibuchs. Die Kritik des BPI sei irreführend und haltlos.

Hinsichtlich des vorrangigen Einsatzes von Fertigarzneimitteln teilt die ABDA allerdings die Auffassung des BPI: „Gibt es Fertigarzneimittel, sollten sie auch eingesetzt werden, vorausgesetzt sie stehen in einer geeigneten Darreichungsform zur Verfügung“, sagte die Sprecherin. Rezepturen seien nicht dazu gedacht, Fertigarzneimitteln Konkurrenz zu machen. Sie sollten vielmehr therapeutische Lücken schließen, wenn es kein passendes Fertigarzneimittel gebe.

Zu Recht würden auch auf europäischer Ebene die Unverzichtbarkeit der ärztlich verordneten Rezepturen sowie die damit verbundene besondere Verantwortung und Leistung des Arztes und des Apothekers betont. Darauf verweisen laut ABDA das Europäische Arzneibuch und die Resolution des EU-Parlaments zur Qualität und Sicherheit der in Apotheken hergestellten Arzneimittel.

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