Einspruch aus Hessen und vom VdPP

Abda-Strukturreform: Empörung über DAT-Machtbeschneidung Laura Schulz, 11.10.2024 12:18 Uhr

Beim DAT wurde auch die Satzungsänderung der Abda besprochen – der VdPP ist empört über die drohende Machtbeschneidung des Apothekertages. APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VdPP) verlangt die Rücknahme des Beschlusses zur Anpassung der Abda-Satzung. Dieser wurde am Mittwoch im Anschluss an die Eröffnung des Deutschen Apothekertages (DAT) in München per Ad-hoc-Antrag besprochen. Bereits im Juli hatte die Abda-Mitgliederversammlung darüber beschlossen; die Neuerung wird bisher aber nicht öffentlich gemacht. Klar sei jedoch, dass der DAT mit der neuen Satzung, die im kommenden Jahr in Kraft treten soll, entmachtet werden soll, monierte bereits Apotheker Dr. Christoph Klotz.

Nach bisheriger Auffassung sind die im DAT gefassten Beschlüsse für das Handeln der Abda und ihrer Organe verpflichtend. Sollten sie das zukünftig nicht mehr sein, würde das eine größere Macht der Abda bedeuten, die sich nicht mehr an die Anträge aus der Basis halten müsste. Ab Januar sollen „die Beschlüsse der Hauptversammlung nicht mehr verpflichtend sein, sie sollen nur noch ‚sachgerecht berücksichtigt‘ werden, können aber ‚in begründeten Fällen‘ auch unbeachtet bleiben“, fasst der VdPP die Neuerung zusammen.

„Was bleibt dann noch von der Bedeutung des Deutschen Apothekertages übrig? Was die Befürworter dieser eindeutigen Entmachtung der Hauptversammlung noch zugestehen, soll sich dann als ‚Diskussionsforum‘ verstehen“, so der VdPP. Apotheker Klotz befürchtete bereits, der DAT könne dann zur „Scheinversammlung“ verkommen.

Über die Köpfe der Basis hinweg entschieden

„Warum werden Veränderungen von grundsätzlicher berufspolitischer Bedeutung nicht vom Apothekertag entschieden? Warum wurde die gewohnte Praxis der Meinungsbildung nicht transparent und nachvollziehbar im Berufsstand organisiert? Warum liegt der Wortlaut des Beschlusses bis jetzt nicht vor? Warum die Geheimniskrämerei? Haben die Pflichtmitglieder der Kammern nicht das Recht der Mitwirkung am Entscheidungsprozess?“, fragen sich nun die demokratischen Pharmazeut:innen.

Daher fordert der Verein die Abda nun auf, den Beschluss zurückzunehmen. „Vor seiner Verabschiedung müssen die selbstverwalteten ehrenamtlichen Gremien der Landesapothekerkammern Zeit haben für ihre eigene Meinungsbildung.“ Als Körperschaften des Öffentlichen Rechts liege das in ihrer Verantwortung, insbesondere in der der Bundesapothekerkammer (BAK). „Es wäre konsequent, die BAK zur Ausrichterin der zukünftigen Deutschen Apothekertage zu machen (analog zur Bundesärztekammer) – das wäre eine wirkliche Strukturreform!“, so der VdPP abschließend.

Neuerung soll Kosten sparen

Dass die Anträge für die Abda nicht mehr bindend seien sollen, liege vor allem an der Problematik, diese dann auch mit Finanzmitteln zwingend umsetzen zu müssen, verteidigte Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening die Reform am Mittwoch. Daher sei „bindend“ nun zu streichen, um Geld zu sparen. Eigentlich sei das auch jetzt schon so und die Anpassung nur eine Konkretisierung, so Overwiening weiter. Eigentlich ändere sich also nichts.

Am Mittwoch brachte die Apothekerkammer Hessen einen Ad-hoc-Antrag ein und forderte, den Beschluss zurückzunehmen. Die Hauptversammlung der Apotheker:innen solle sich demnach weiterhin als wesentliches Organ der Apothekerschaft verstehen. Der Antrag wurde im DAT angenommen, weshalb die neue Abda-Satzung nun doch nicht in dieser Form kommen könnte.