Die Abda weist den Kabinettsbeschluss zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) scharf zurück. Die Apotheken bräuchten Planungssicherheit und eine angemessene Vergütungsanpassung aufgrund drastisch gestiegener Kosten.
Die Apotheken vor Ort hätten bewiesen, dass sie für ein krisenfestes Gesundheitswesen unverzichtbar seien. Das müsse politisch jetzt endlich honoriert werden, fordert Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening: „Das ist ein Schlag ins Gesicht für jede Apothekerin und jeden Apotheker. Die Bundesregierung will den Apotheken das Honorar kürzen durch eine Erhöhung des Apothekenabschlags um etwa 13 Prozent. Das bedeutet für zwei Jahre einen Sparbeitrag der Apotheken von ungefähr netto 240 Millionen Euro. Für alle engagierten Apothekerinnen und Apotheker, gerade auch für den dringend benötigten Nachwuchs, ist das eine schallende Ohrfeige.“
Overwiening: „Die Apotheken haben in den beiden vergangenen Jahren unzählige Sonderaufgaben übernommen, um Deutschland gut und sicher durch die Corona-Pandemie zu bringen. Nun können, wollen und müssen die Apotheken sich endlich wieder ihren Kernaufgaben zuwenden, sollen aber durch rigide Sparmaßnahmen bestraft werden. Dieses Vorhaben ist absolut versorgungs- und patientenfeindlich!“
Die Apotheken vor Ort arbeiteten hoch effizient und ihr Anteil an den Ausgaben der Krankenkassen sei inzwischen auf nur noch 1,9 Prozent gesunken. „Das Apothekenhonorar ist trotz steigender Inflation seit fast zehn Jahren eingefroren. Wenn der Bundesgesundheitsminister die Apotheken nun zugleich für ihre bisherigen Pandemie-Leistungen und neu eingeführten Pharmazeutischen Dienstleistungen lobt, zeigt das bloß die Absurdität dieser Sparpläne.“
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