Rx-Boni: ABDA geht aufs Ganze Lothar Klein, 17.01.2019 20:06 Uhr
Dem acht Punkte enthaltenden Plan B von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat die ABDA einen eigenen Sechs-Punkte-Plan entgegengestellt: Kernforderung ist ein Verbot von Rx-Boni auch für ausländische Versandapotheken. Dies soll über das Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt werden. Der ABDA-Plan wurde von der Mitgliederversammlung einstimmig angenommen. Morgen wollen die Gesundheitspolitiker der Union und Spahn darüber beraten.
„Wir haben uns entschlossen, dem Diskussionsangebot von Spahn ein eigenes Angebot gegenüberzustellen“, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt im Anschluss an die Mitgliederversammlung. Sollte der Bundesgesundheitsminister die Forderungen der ABDA nicht umsetzen, würden die Apotheker an der Forderung nach einem Rx-Versandverbot festhalten, so Schmidt.
Wichtigster Punkt ist aus ABDA-Sicht die Gewährleistung der Gleichpreisigkeit. Dazu soll – wie von Spahn vorgeschlagen – die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ins SGB V überführt werden. Es dürfe keine Veränderung des Anwendungsbereich geben. Das Boni-Verbot müsse mit Sanktionsmöglichkeiten verknüpft werden, fordert die ABDA. Auch an Privatversicherte dürften keine Boni gezahlt werden.
Nach Einschätzung von ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz ist ein Boni-Verbot im SGB V machbar: „Dort gelten andere Bewertungen.“ Erklärte Absicht sei, mit diesem Vorschlag die Boni-Frage wieder vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu bringen, begründete der ABDA-Präsident. „Die Maßstäbe beim EuGH sind anders, wenn er sich mit dem Sozialrecht befasst“, ergänzte der Hauptgeschäftsführer.
Ziel des ursprünglichen Plan B von Spahn und des darin enthaltenen Deckels für Rx-Boni sei eine „klagefreie Lösung“ gewesen, erläuterte Schmidt. Dieses Ziel sei aber durch die Klage-Ankündigung von inländischen Versendern ohnehin nicht mehr erreichbar. „Wir wollen den EuGH nochmals mit dieser Frage befassen“, so Schmidt. Keine Aussage enthält der ABDA-Plan zur von Spahn vorgeschlagenen Begrenzung des Marktanteils für ausländische Versender auf 5 Prozent.
Die ABDA begrüßt den Vorschlag von Spahn, 240 Millionen Euro für zusätzliche Dienstleistungen bereitzustellen. Dazu fordert die ABDA die Einrichtung eines Fonds, die Schaffung einer Rechtsgrundlage. Die Leistungen sollen von der Apothekerschaft definiert werden. Abgelehnt wird Spahns Vorschlag, den Botendienst neu zu ordnen. Die heutige Regelung sei ausreichend, so der ABDA-Präsident. Damit solle die Abgrenzung zum Versandhandel erhalten bleiben.
Damit ist jetzt wieder die Politik am Zuge. Am 11. Dezember hatte Spahn der ABDA-Mitgliederversammlung seinen 375 Millionen Euro schweren Plan B präsentiert. Danach dürfen die Kassen ihre Versicherten nicht in die Arme der ausländischen Versandapotheken treiben und keine Einzelverträge mit abweichenden Preisen schließen. Auch das „Makeln“ von E-Rezepten will Spahn verbieten. Diesen Punkt hat die ABDA in ihren Katalog ebenso übernommen wie die Verdoppelung des Nacht- und Notdienstfonds (NNF). Insgesamt soll das Fixhonorar zweckgebunden um 48 Cent je Rx-Packung steigen. Durch die Erhöhung des Festzuschlags zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes auf 32 Cent je abgegebener Packung eines Rx-Fertigarzneimittels wird die Notdienstpauschale verdoppelt. Je geleistetem Vollnotdienst erhält eine Apotheke dann circa 550 Euro.
Akzeptiert hat die ABDA auch die Erhöhung der BtM-Vergütung um 15 Millionen Euro. Dies trage dem Dokumentationsaufwand Rechnung. Als weiteren Punkt in ihren Katalog aufgenommen hat die ABDA die Forderung nach zwingender Mitgestaltung und Mitbestimmung bei der Etablierung digitaler Strukturen in Apotheken wie beispielsweise die vorgesehene Einführung des E-Rezepts.