Abda seziert Lauterbach-Pläne Patrick Hollstein, 28.09.2023 14:54 Uhr
Die Abda hat sich die Eckpunkte von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) noch einmal detailliert angeschaut – und Argumente zusammengetragen, warum die Pläne die Versorgung nicht verbessern.
Lauterbach hatte angekündigt, ein bis zwei Filialen mehr pro Verbund zulassen zu wollen. Erfahrungen aus anderen Ländern wie Dänemark zeigen aber laut Abda, dass die Lockerung des Mehrbesitzes keine positiven Effekte habe. „Konkret ist die Apothekenzahl nach der Ausweitung des Filialbesitzes in Dänemark zwar gestiegen. Allerdings eröffneten die neuen Apotheken in den Stadtzentren. Der vom BMG erhoffte positive Effekt auf die Versorgung in strukturschwachen Regionen wird nicht eintreten.“
Gleiches Recht für alle
Erleichterte räumliche Anforderungen für Filial- und Zweigapotheken, etwa was Rezeptur, Labor und auch Notdienstzimmer angeht, führen laut Abda zu einer Zwei-Klassen-Medizin: „Die Patientinnen und Patienten haben Recht auf eine gleichwertige Versorgung in allen Landesteilen. Wenn es künftig ganze Regionen gibt, in denen ausschließlich nur Filialapotheken betrieben werden, würden die Menschen dort keine Rezepturen mehr bekommen und im Notdienst gar nicht mehr versorgt werden.“
Statt mehr könnte es am Ende sogar weniger Apotheken in unterversorgten Regionen geben: „Es ist sehr wahrscheinlich, dass sich diese qualitativ schlechter ausgestatteten Filialen in Nähe von vollversorgenden Hauptapotheken ansiedeln, was wiederum dazu führen könnte, dass genau diese Hauptapotheken unter zusätzlichen Druck geraten und möglicherweise schließen müssen.“
PTA brauchen Approbierte
Dass in solchen Light-Filialen dann auch keine Approbierten präsent sein müssen, sofern sie per Videokonferenz zugeschaltet werden können, führt laut Abda zu einer Gefahr für die Patientinnen und Patienten: „PTA sind eine unverzichtbare Berufsgruppe in jeder Apotheke. Ihre Ausbildung entspricht aber nicht den Anforderungen, die für eine Apothekenleitung benötigt werden.“
Komplexe Beratungsfälle könnten nur Apothekerinnen und Apotheker bearbeiten. „Die Apothekenbetriebsordnung regelt daher klar, dass ein Apotheker jederzeit zugegen sein muss. Schließlich kann es jederzeit zu Nachfragen oder Interventionen kommen, bei denen ein profundes pharmazeutisches Wissen benötigt wird. Patientinnen und Patienten können sich darauf verlassen, dass immer eine approbierte Fachkraft anwesend ist, die möglicherweise auftretende Probleme zusammen mit der PTA lösen kann. Dieses pharmazeutische Sicherheitsnetz ist auch für berufserfahrene PTA unverzichtbar.“
Alle Apotheken brauchen Geld
Was die Umverteilung des Apothekenhonorars angeht, so basierten die Pläne der Ampel-Koalition auf einer Fehlannahme: Nicht nur Apotheken in strukturschwachen Regionen stünden wirtschaftlich unter Druck. „Auch in den Großstädten Deutschlands geht die Apothekenzahl seit Jahren zurück.“ Dies belege, dass alle Apotheken in Deutschland wirtschaftlich unter Druck stünden und Neugründungen immer unattraktiver würden. „Die Tariflöhne in Apotheken, die Inflationsrate und alle anderen Kosten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen – das für alle Apotheken geltende Fixhonorar ist auf dem Stand von 2013. Somit brauchen die Apotheken im gesamten Bundesgebiet zunächst eine deutliche Anpassung des Festzuschlags, bevor über neue, zusätzliche Elemente im Apothekenhonorar überhaupt diskutiert werden kann.“