Die ABDA hat sich nach intensiver Diskussion auf eine Linie bezüglich des neuen Eckpunktepapiers zur Reform des Apothekenmarktes geeinigt. Man begrüße die Absicht des Gesetzgebers, die bundeseinheitlichen Abgabepreise für rezeptpflichtige Arzneimittel auch mithilfe des deutschen Sozialrechts durchzusetzen und damit europarechtlichen Anforderungen an die Arzneimittelpreisverordnung zu genügen, teilte die ABDA mit. Gleichzeitig werde eine Aufstockung bei Patientenleistungen gefordert.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte seinen Ende 2018 vorgestellten Plan B zuletzt erheblich korrigiert. Demnach soll das Rx-Boni-Verbot ins Sozialgesetzbuch V geschrieben werden. Statt der zunächst vorgeschlagenen 375 Millionen Euro sollen die Apotheker wie nur noch rund 150 Millionen Euro erhalten. Auch bei der Notdienstpauschale gab es Anpassungen.
Die ABDA einigte sich heute einstimmig auf einen Beschluss. „Wir sind froh über das klare Bekenntnis der Bundesregierung zur flächendeckenden Arzneimittelversorgung“, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Auch die Stärkung der Patientenrechte durch die Beibehaltung der freien Apothekenwahl bei der Einführung des elektronischen Rezepts sei begrüßenswert.
Das heutige Votum entspreche dem Beschluss der ABDA-Mitgliederversammlung vom 17. Januar. „Es gibt aber auch Punkte, die noch nachgebessert werden müssen“, so Schmidt. „Die Gleichpreisigkeit muss auch für Privatpatienten gelten, die ihre rezeptpflichtigen Medikamente bei ausländischen Versandhändlern bestellen.“ Zudem müsse das Ministerium zu den bereits im Dezember zugesagten Mitteln für zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen zurückkehren.
Schmidt zufolge sollen nicht nur ein paar „Glückspilze“, sondern Millionen ältere oder chronisch kranke Patienten von Zusatzleistungen wie einer Medikationsanalyse profitieren. „Wer täglich mehr als fünf Medikamente einnimmt, braucht eine systematische Betreuung in der Stammapotheke, um gefährliche Nebenwirkungen oder gar lebensbedrohliche Krankenhauseinweisungen zu vermeiden. Das ist nicht mit ein paar Euro pro Jahr und Patient zu machen.“ Das Rx-Versandverbot wurde nicht mehr weiter aufgegriffen.
Spahn will bereits im April mit der Gesetzgebung zur Apothekenreform starten. Das kündigte er beim Westfälisch-lippischen Apothekertag in Münster an. Der Minister verteidigte seien neuen Plan und sagte, das darin enthaltene Rx-Boni-Verbot sei mit Blick auf die EU-Position „gut begründbar“: „Wir halten das für vertretbar“, so Spahn. Allerdings rechne er mit einer erneuten gerichtlichen Auseinandersetzung. Erneut ins Gespräch brachte Spahn Grippeimpfungen in der Apotheke.
Das BMG will am Einstieg in die Bezahlung zusätzlicher pharmazeutischer Leistungen festhalten: Als Beispiele werden Medikationsanalyse, AMTS, die Erfassung bestimmter Gesundheitsparameter, die Betreuung von Patientengruppen genannt. Wie schon im ersten Plan B sollen die Kassen verpflichtet werden, mit den Apothekern Verträge über neue, vergütete pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken abzuschließen.
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