Präventionsgesetz

ABDA: Regionalprinzip für Impfstoffe

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Berlin -

Die ABDA sieht das Präventionsgesetz als Chance, um Apothekern zu neuen Aufgaben zu verhelfen. Dabei könnte im Bereich der Impfstoffversorgung auch der Markt für Spezialversender dicht gemacht werden: Die flächendeckende Versorgung sollte sichergestellt werden, indem „Vertragsärzte ihre Impfstoffe über Apotheken aus der Region beziehen“, heißt es in der Stellungnahme an den Gesundheitsausschuss des Bundestages.

Für Impfstoffe haben die Krankenkassen 2014 rund 1 Milliarde Euro ausgegeben, 16 Prozent mehr als im Vorjahr. Knapp ein Viertel des Geschäfts läuft heute nicht über die Apotheke vor Ort, sondern über den Versandhandel. Einige Apotheken haben sich auf den Bereich spezialisiert; die Berg-Apotheke aus Ibbenbüren ist mit einem Umsatz von 130 Millionen Euro in diesem Bereich unangefochtener Marktführer.

Von 2010 bis 2012 hatte die AOK Sachsen-Anhalt sogar mit Versandapotheken Exklusivverträge zur Belieferung mit Impfstoffen geschlossen. Nach der Sternapotheke am Hasselbachplatz in Magdeburg hatten die Schlossapotheke in Bergisch-Gladbach (NRW) und schließlich die Mühlen-Apotheke in Northeim (Niedersachsen) und die Antonius-Apotheke in Deggendorf (Bayern) die Zuschläge erhalten. Angesichts massiver Probleme und geringer Einsparungen hatte die Kasse das Modell aufgegeben.

Die ABDA-Stellungnahme zum Präventionsgesetz entspricht 1:1 der Kommentierung zum Referentenentwurf aus dem November. Die Versicherten sollen einen Anspruch auf Impfberatung, Risikotests für Diabetes, Blutuntersuchungen und Ernährungsberatung in qualifizierten Apotheken erhalten. Zugangsvoraussetzungen und Honorierung sollten im Rahmenvertrag geregelt werden.

Die Honorierung von Präventionsleistungen durch Apotheken wird derzeit abgelehnt: Laut „Leitfaden Prävention“ sind Maßnahmen nicht förderfähig, die von Anbietern durchgeführt werden, die ein wirtschaftliches Interesse am Verkauf von Begleitprodukten – etwa Diäten, Nahrungsergänzungs- oder homöopathische Mittel, Sportgeräte – haben. „Im Fall der Apotheken ist dieser Ausschluss unsachgemäß, undifferenziert und pauschal“, so die ABDA.

Apotheker spielten bei der Gesundheitsförderung eine wichtige Rolle: Sie seien zeit- und wohnortnah erreichbar und hätten eine flächendeckend hohe Präsenz, so die ABDA in ihrer Stellungnahme zum Entwurf. Als Angehörige eines Heilberufs genössen sie Vertrauen und Glaubwürdigkeit und könnten so Wissen, Einstellungen und Verhalten der Menschen positiv beeinflussen. Sie seien qualifiziert, entsprechende Leistungen sachgerecht zu erbringen. Zudem arbeiteten sie mit anderen Leistungserbringern zusammen und könnten bei Verdacht auf Erkrankungen an diese weiterleiten.

Einen festen Platz will sich die Standesorganisation auch im geplanten Präventionsforum ergattern, das die Nationale Präventionskonferenz beraten soll. „Wir regen wir an, an geeigneter Stelle bereits jetzt eine gesetzliche Festlegung bestimmter, verpflichtend einzuladender Teilnehmer vorzunehmen. In Betracht kommen dabei insbesondere Vertreter der Heilberufe, wie auch Apotheker.“

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