PTA Reform

ABDA: PTA an der Leine halten

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Berlin -

Im August hat das Bundeskabinett das PTA-Reformgesetz (PTA-APrV) beschlossen. Damit will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unter anderem die Ausbildung neu aufstellen und den PTA größere Kompetenzen einräumen. Dagegen wendet sich jetzt die ABDA in ihrer Stellungnahme. Sie pocht ohne Ausnahme auf den Erhalt der umfassenden Aufsichtspflicht des Apothekers.

Das PTA-APrV sieht vor, dass der Inhaber ganz oder teilweise auf die Beaufsichtigung der PTA verzichten kann. Voraussetzung dafür ist, dass die staatliche Prüfung mindestens mit dem Gesamtergebnis „gut“ bestanden wurde, die PTA mindestens drei Jahre Berufserfahrung hat und seit mindestens einem Jahr in der Apotheke beschäftigt ist. Außerdem muss eine regelmäßige Fortbildung in Gestalt eines Zertifikats einer Apothekerkammer nachgewiesen werden. Ausgenommen sind die Sterilherstellung sowie die Abgabe von Betäubungsmitteln, Arzneimitteln mit teratogenen Wirkstoffen und Einzelimporten. Der Verzicht auf die Beaufsichtigung ist vom Apothekenleiter schriftlich oder elektronisch festzulegen. Dabei hat er auch zu definieren, in welchen Fällen ein Apotheker hinzuzuziehen ist. Erweiterte Kompetenzen im Apothekenbetrieb für PTA seien grundsätzlich limitiert. Eine Vertretung des Apothekenleiters könne nicht in Betracht kommen, heißt es explizit im Entwurf.

„Die ABDA unterstützt das Anliegen der Bundesregierung, das Berufsbild und die Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten (PTA) insbesondere im Hinblick auf die geänderten Anforderungen an die Berufsausübung in der Apotheke zu Überarbeiten“, heißt es in der ABDA-Stellungnahme. Allerdings weist die ABDA die vorgesehenen erweiterten Kompetenzen für PTA klar zurück: Die Apothekenbetriebsordnung verpflichte den Apothekenleiter zur persönlichen Leitung der Apotheke in „eigener Verantwortung“. Dieser Verpflichtung könne der Apothekenleiter nicht gerecht werden, wenn PTA in „eigener Verantwortung“ Entscheidungen treffen könnten, ohne dass der Apothekenleiter oder ein Apotheker die Möglichkeit hat, korrigierend einzugreifen, so die ABDA.

Inbesondere sei die Abgabe von Arzneimitteln auf ärztliche Verschreibung „in eigener Verantwortung“ eine Tätigkeit, die verantwortlich dem Apotheker vorbehalten sei. „De facto würden somit Apotheker und PTA hinsichtlich ihrer Verantwortung bei der Ausübung bestimmter pharmazeutischer Tätigkeiten gleichgestellt“, so die Stellungnahme. Mit der Änderung der ApBetrO im Jahr 2012 sei aber die Verantwortung des Apothekenleiters und des Apothekers in diversen Regelungsbereichen ausdrücklich hervorgehoben worden. Dies gelte auch und insbesondere für die Abgabe von Arzneimitteln und damit verbunden die Information und Beratung. „Dem laufen Bestrebungen entgegen, die Berufsausübung der PTA in der Apotheke zu verselbstständigen“, kritisiert die ABDA.

Weder der Abschluss der staatlichen Prüfung als PTA noch zuzügliche Berufserfahrung in Verbindung mit dem Nachweis regelmäßiger Fortbildung führten zu einem fachlichen Kompetenzniveau, das eine kritische Überprüfung der Abgabe der Arzneimittel durch einen Apotheker mit fünfjähriger Ausbildung, davon vier Jahre naturwissenschaftlicher Ausbildung an der Universität, entbehrlich mache, findet die ABDA. Die vorgesehene Regelung zum Verzicht auf die Vorlage von Verschreibungen sei auch vor dem Hintergrund der geplanten Ausweitung des Botendienstes zu betrachten. „Die angedachte Kompetenzerweiterung für PTA bekäme hierdurch eine über die reine Tätigkeit in den Betriebsräumen hinausgehende Auswirkung“, so die ABDA.

Die Prüfung einer Verschreibung müsste dann nicht mehr zwingend in der Apotheke erfolgen, sondern könnte auch abschließend beim Patienten vor Ort vorgenommen werden. Rezepte, die nicht zu Abrechnungszwecken in der Apotheke benötigt werden, würden auf diese Weise nie in die Betriebsräume gelangen und damit jeglicher Nachprüfungsmöglichkeit entzogen. ABDA: „Dies lehnen wir als ausgesprochen bedenklich ab. Wir lehnen es daher aus Gründen der Arzneimitteltherapiesicherheit und damit der Patientensicherheit ab, dass Apothekenleiter unter bestimmten Voraussetzungen auf die Beaufsichtigung der PTA bei der Abgabe von Arzneimitteln auf ärztliche Verschreibung verzichten können.“

Begrüßt wird von der ABDA die Beibehaltung der bisherigen Ausbildungsstruktur – zwei Jahre Lehrgang an der Berufsfachschule und ein halbes Jahr praktische Ausbildung in der Apotheke. „Zwingende inhaltliche Gründe für eine Verlängerung sehen wir nicht und halten eine Verlängerung daher für unverhältnismäßig“, so die Stellungnahme. Den zu erweiternden Ausbildungsinhalten in bestimmten Bereichen, insbesondere mit Blick auf die Information und Beratung, stünden vertretbare Kürzungen in anderen Fächern, vor allem in der Chemie und bei den chemischpharmazeutischen Übungen, gegenüber.

Eine Verlängerung der schulischen Ausbildung um sechs Monate würde allerdings zu erheblichen organisatorischen Schwierigkeiten bei den Berufsfachschulen und den Lehrkräften und damit verbunden zu einer – zumindest zeitweisen – Verringerung der Absolventenzahl und Verteuerung der Ausbildung führen. „Wir bezweifeln darüber hinaus, dass eine verlängerte Ausbildung attraktiver ist als eine anspruchsvolle kompakte Ausbildung“, so die ABDA.

Schüler sollen im Rahmen der Ausbildung vermehrt auf die wichtigen Tätigkeitsbereiche vorbereitet werden. Neu hinzugefügt wird daher das Themengebiet „Grundlagen des Gesundheitswesens und Rolle der Apotheken, Berufskunde, Fachterminologie, pharmazeutische Gesetzeskunde“ als ein Block mit 120 Stunden. PTA sollen zukünftig die Sorgfaltspflicht bei der Arzneimittelversorgung, die Fachterminologie, die Vorschriften aus der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sowie die sozialrechtlichen Vorschriften und Vereinbarungen zur Abgabe von Medizinprodukten und Hilfsmitteln besser kennen.

Statt auf das Labor, sollen die Auszubildenden stärker auf Abgabe und Beratung vorbereitet werden. Das neue Fach mit Übungen dazu umfasst 230 Stunden. „Botanik und Drogenkunde“ wurde um den Bereich der Phytopharmaka erweitert. Auch das Fach „Arzneimittelkunde“ soll den Zusatz „Beratung und Information“ erhalten. „Medizinproduktekunde“ wurde ergänzt um die Bereiche „Hilfsmittel sowie Information und Beratung“. Den Bereich des Qualitätsmanagements findet man bald im Fach Apothekenpraxis einschließlich EDV. Kürzungen soll es dagegen in bestehenden Fächern geben: „Chemie und bei den chemisch-pharmazeutischen Übungen“ etwa wird von 480 auf 230 Stunden mehr als halbiert. PTA-Schüler sollen künftig außerdem je 40 Stunden weniger in den Fächern „Allgemeine und pharmazeutische Chemie“ und „Übungen zur Drogenkunde“ unterrichtet werden. Bei „Galenik“ wird dagegen um 20 Stunden und beim Lehrbereich der „Apothekenpraxis einschließlich EDV“ um 40 Stunden aufgestockt. „Pflanzenschutzkunde“ und „Physikalische Gerätekunde“ sollen komplett gestrichen werden.

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