2. Corona-Maßnahmenpaket

Abda: Pharmaziestudium flexibilisieren

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Berlin -

Der Gesundheitsausschuss berät heute im Rahmen einer öffentlichen Anhörung das zweite Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Krise. Bereits am Donnerstag soll das 2. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Bundestag beschlossen werden. Die Abda fordert noch eine Ergänzung zum Pharmaziestudium. Der Ablauf soll so flexibilisiert werden, dass Prüfungen trotz Corona bedingter Probleme absolviert werden können.

Grundsätzlich unterstützt die Abda die Maßnahmen des 2. Gesetzespaketes. Die von der Abda kritisierten Testläufe von Arzneimittelautomaten in Kliniken waren bereits vor der Anhörung aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden. „In dieser Stellungnahme konzentrieren wir uns daher auf einen ausgewählten Punkt, der bislang im Entwurf nicht berücksichtigt ist“, so die Abda: Eine Verordnungsermächtigung für befristete Flexibilisierungen für das Pharmaziestudium. Für Ärzte und Zahnärzte sei eine solche Grundlage bereits geschaffen worden. Ein vergleichbarer Bedarf bestehe auch für Apotheker, „um erforderlichenfalls möglichst schnell handeln zu können“.

„Auch der Lehrbetrieb im Studiengang Pharmazie ist aufgrund der weiter bestehenden epidemischen Lage von nationaler Tragweite auf derzeit nicht absehbare Zeit nur eingeschränkt möglich“, so die Abda. Ebenso wie bei der ärztlichen oder zahnärztlichen Ausbildung könne es in der Zukunft Probleme bei der Durchführung der einzelnen Abschnitte der Pharmazeutischen Prüfung geben. Flexibilität sei notwendig, sodass die Studierenden und Pharmazeuten im Praktikum ihre Ausbildung in der vorgesehenen Zeit absolvieren könnten, und es nicht zu einem „Rückstau“ in der Ausbildung komme. Damit würde im Bedarfsfall auch vermieden, dass die Apotheker später als vorgesehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stünden und somit die angespannte Arbeitsmarktsituation bei Apotheker nicht noch weiter verschärft werde.

Vorlesungen und Seminare würden derzeit teilweise digital angeboten. Dies sei aber bei den gemäß Approbationsordnung für Apotheker vorgeschriebenen Praktika nicht möglich. Da diese derzeit nicht beziehungsweise nur bedingt durchgeführt werden könnten, werde es schwierig bis unmöglich werden, dass die Studierenden die Ausbildung in der vorgesehenen Zeit abschließen könnten, so die Abda in der Stellungnahme. Darüber hinaus werde es möglicherweise aufgrund der begrenzten Laborplätze zu einem „Rückstau“ bei den nachfolgenden Semestern kommen, sodass diese ihre Ausbildung ebenfalls nicht in der vorgesehenen Zeit beenden könnten. Abda: „Wir halten es daher für notwendig, dass alternative Lehrformate vorgesehen werden können, und der Anteil der praktikumsbegleitenden Seminare erhöht werden kann. Dies würde die Situation an den Universitäten deutlich entspannen, und es den Studierenden ermöglichen, das Studium in der vorgesehenen Zeit zu absolvieren.“

Während der letzten Wochen hätten zudem Pharmaziestudierende die Famulatur häufig abbrechen beziehungsweise nicht aufnehmen können. Dadurch gerieten insbesondere die Studenten in Bedrängnis, die im Sommer den Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung ablegen wollten, da sie ohne Bescheinigung über die Famulatur nicht zur Prüfung zugelassen würden. Verschärft werde diese Situation dadurch, dass praktische Lehrveranstaltungen in die vorlesungsfreie Zeit im Sommer verschoben werden müssten, um allen Studierenden die Teilnahme unter den geltenden Abstandsregeln zu ermöglichen. Gegebenenfalls könne dann die Famulatur zeitlich nicht abgeleistet werden. „Von der Approbationsordnung abweichende Regelungen bei der Famulatur würden es den Studierenden daher ermöglichen, das Studium in der regulären Zeit fortzuführen“, so die Abda: „Wir fordern daher dringend, entsprechende Regelungen auch für die Ausbildung der Apotheker aufzunehmen.“

 

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