Digitaler Kontakt statt Schmalspuroffizin

Abda: Notfallzentrum verbunden mit Notdienstapotheke

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Berlin -

Die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geplanten Notfallapotheken lehnt die Abda ab, sie fordert die Politik auf, die „große Erfahrung“ der Apotheken in der Notfallversorgung bei ihren weiteren Überlegungen zu berücksichtigen. Zudem habe man selbst „einige digitale und innovative Versorgungsvorschläge“. Konkret wird die Standesvertretung auf Nachfrage aber nicht.

Das BMG will die Notfallversorgung reformieren. Unter anderem soll der Weg von der Notfallpraxis zur Apotheke verkürzt werden. Möglich ist dies über Zweitoffizinen auf dem Gelände von sogenannten Notfallzentren oder die Versorgung durch eine nahegelegene Apotheke. Beide Szenarien erfordern einen Vertrag. Fehlt dieser, sollen Ärzt:innen der Notfallpraxis unter bestimmten Vorgaben selbst Arzneimittel abgegeben dürfen.

Die Abda sieht einen Qualitätsverlust der Notfallversorgung, denn für die Zweitoffizinen gelten abgespeckte Vorgaben. Außerdem würden die geschaffen Zweit- und Drittstrukturen zu Chaos und einem heillosen Durcheinander führen.

Daher die Forderung an die Regierung, „die große Erfahrung, die die Apothekerschaft in der Notfallversorgung hat, bei ihren weiteren Überlegungen zu berücksichtigen“. Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening: „Wir hätten einige digitale und innovative Versorgungsvorschläge, damit Patientinnen und Patienten auch in Zukunft nachts und am Wochenende schnell und sicher an ihre Arzneimittel kommen.“

Vorschläge der Abda

Und so sehen die Vorschläge aus: „Wir könnten uns sehr gut vorstellen, den Kontakt zwischen den Notfallzentren und der notdiensthabenden Apotheke durch digitale Kontaktwege zu vereinfachen und zu flexibilisieren. Beispielsweise könnte so sehr früh geklärt werden, welche Notdienstapotheke die Patienten anfahren müssen, um das verordnete Arzneimittel zu erhalten.“

Pilotprojekte dazu habe es schon gegeben. „Wir würden solche Ideen sehr gerne in den politischen Diskurs mit einbringen, wurden vor dem Referentenentwurf vom BMG auf dieses Thema aber nie angesprochen“, so ein Sprecher.

Wurden nicht gehört

Auch im gestrigen Talk mit der Nachwuchsorganisation Abyou war das Notfallgesetz Thema. Overwiening hatte sich klar gegen die „Schmalspurapotheken“ positioniert. „Wir haben uns mehrfach versucht einzubringen, wurden aber nicht gehört.“ Stattdessen habe eine praxisferne Kommission getagt und an den Bedürfnissen der Menschen vorbeigeplant. Zudem wurde nicht berücksichtigt, dass 70 Prozent der Notdienstbesuche in der Apotheke ohne vorherigen Arztkontakt sind. Das könnten nicht alles Bagatellen sein.

„Wir müssen uns ganz klar positionieren“, so Overwiening, für die ein digitaler Kontakt auch im Notdienst vorstellbar ist. „Ich sehe uns eher da, dass wir die Triage vornehmen. Das machen wir jeden Tag, wenn wir entscheiden, ob Patient:innen zum Arzt müssen.“

Aus Sicht der Abda-Präsidentin kann es auch nicht sein, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) für die Einteilung der Notdienste und Apotheken verantwortlich sind. „Was ist denn, wenn die KV keinen Vertrag will, sondern Ärzte lieber selbst versorgen wollen“, fragte Overwiening. Zudem stelle sich die Frage, was unmittelbare Nähe bedeute und welche Entfernung zähle – Luftlinie oder kürzeste Route – und was ist, wenn zwei Apotheken die gleiche Entfernung haben?

Die Kammern hätten sich schon früh positioniert – „wir wollen Sparringspartner sein“, so Overwiening. „Man muss dafür den Vertrag mit der Kammer machen, dann funktioniert das auch.“

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