Apothekenhonorar

ABDA: Notdienstgebühr soll bleiben Benjamin Rohrer, 20.09.2012 15:30 Uhr

Berlin - 

Aus Sicht der ABDA soll die von der Regierung angekündigte Notdienst-Pauschale die derzeitig gezahlte Gebühr von 2,50 Euro nicht ersetzen. Die Gebühr habe eine Steuerungsfunktion und müsse als „Schutzgebühr" bleiben, so ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf. Die Pauschale könne daher nur additiv eingeführt werden. Ziel der ABDA ist es, dass die Pauschale zum 1. Januar eingeführt werden kann.

 

Die Regierung hatte den Apothekern in der vergangenen Woche zugesagt, 120 Millionen Euro für eine Notdienst-Pauschale zur Verfügung zu stellen. Im Bundesgesundheitsministerium (BMG) wurde mittlerweile eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die technischen Details prüft. Offen ist zum Beispiel, wie die privaten Krankenversicherer an der Pauschale beteiligt werden können.

Über die Gebühr nehmen die Apotheker jährlich rund 8 Millionen Euro ein. Die ABDA geht nun davon aus, diese Gebühr auch in Zukunft zu bekommen. Ob dies auch das BMG so sieht, ist jedoch offen: Der Minister habe sich in dieser Frage bislang nicht festgelegt, so Wolf.

Auch über die Abrechnung der Pauschale hat sich die ABDA schon Gedanken gemacht: Die Apotheker sollen die Pauschale über die bestehenden Abrechnungswege bei den Kassen abrechnen. Die privaten Krankenversicherungen sollen dann Ausgleichszahlungen an die Kassen leisten.

Bei ihrer Mitgliederversammlung hat die ABDA heute beschlossen, die Regierung bei der Realisierung der Pauschale zu unterstützen. Wolf kündigte eine „aktive Mitarbeit“ an, bei der die Positionen der Apotheker mit einfließen sollen.