Die ABDA wird das Apothekerhaus verlassen. Bei der Mitgliederversammlung beschlossen die Vertreter der Kammern und Verbände, dass sich die ABDA-Spitze nach einem neuen Objekt umsehen soll. Die Pläne zu einer Aufstockung des Mendelssohn-Palais wurden dagegen fallengelassen. Das Plenum folgte einer neuen Empfehlung des Geschäftsführenden Vorstands, einer entsprechenden Beschlussvorlage zum Bauvorhaben nicht zuzustimmen.
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt erklärte den Sinneswandel im Anschluss an die Mitgliederversammlung: Nachdem weitere Details zu den Erweiterungsplänen bekannt geworden seien, sei man Ende vergangener Woche zu dem Schluss gekommen, dass der gewünschte Zugewinn an Büroflächen nicht hätte erreicht werden können.
Ziel der Planungen sei gewesen, alle Mitarbeiter wieder unter einem Dach zu vereinen und gleichzeitig eine „Raumreserve“ für die erwartete Aufstockung des Personals von derzeit etwa 85 Mitarbeitern zu schaffen. Für mindestens 15 Jahre wollte die ABDA Sicherheit haben.
Bei den ersten Planungen von dem beauftragten Architekten seien diese Ziele als erfüllbar dargestellt worden. Die Beschlussvorlage hielt jedoch einer neuerlichen Überprüfung nicht Stand: Zusätzliche Mitarbeiter hätten Schmidt zufolge nur untergebracht werden können, wenn die Mitarbeiter enger zusammengerückt werden. „Eine hohe Verdichtung wollten wir nicht“, so der ABDA-Präsident.
Der Geschäftsführende Vorstand habe nach erneuter Prüfung daher gestern einstimmig beschlossen, die Erweiterung abzulehnen. Dem folgte heute die Mitgliederversammlung – ebenfalls einstimmig.
Da das Apothekerhaus in seiner heutigen Form für die ABDA zu klein geworden ist, wird jetzt ein Umzug vorbereitet: „Wir sehen die Zukunft nicht in der Jägerstraße“, so Schmidt. Der Suchauftrag sei aber bewusst sehr offen gehalten: Mieten, Kaufen, Bauen – alles ist möglich. Schmidt persönlich würde einen auf die Anforderungen der ABDA komplett ausgerichteten Neubau vorziehen.
Grundsätzlich will die ABDA – wenn der Preis stimmt – in der Mitte Berlins bleiben: „Man wird sehen, inwieweit das realisierbar ist“, sagte Schmidt. Stadtrandlagen halte er aber „für nicht vermittelbar“ und der Organisation sowie dem Berufsstand für nicht angemessen. Ein Kauf sei vermutlich schwierig, weil geeignete Objekte in Berlin rar seien.
Ebenfalls noch offen ist, was dann mit dem Mendelssohn-Palais geschehen soll. Laut dem heutigen Beschluss soll der Umzug „gegebenenfalls unter Aufgabe des Objekts Jägerstraße 49/50“ erfolgen. Bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Dezember will man schlauer sein.
Das Problem: Niemand weiß, was die historische Immobilie aktuell wert ist. Ein Gutachten wurde laut ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz bislang nicht in Auftrag gegeben. Schmidt rechtfertigte dies damit, dass ein Verkauf bislang nicht zur Debatte gestanden habe. Der Wert des rund 1500 Quadratmeter großen Grundstücks wird auf 5,6 Millionen Euro geschätzt – allerdings lediglich bezogen auf aktuelle Bodenrichtwerte in dem Berliner Innenstadtviertel.
Dass die Mitgliederversammlung heute ohne weitere Informationen beinahe über eine Erweiterung des Hauses abgestimmt hätte, ist aus Sicht ABDA-Führung kein Widerspruch. Erst wenn die Aufstockung beschlossen worden wäre, hätte demnach die Planung intensiviert werden können – inklusive einer obligatorischen Prüfung durch das Denkmalamt. Alternativen für die Erweiterung wären erst in der Phase danach konkretisiert worden, so die Erklärung.
Kosten werden im Apothekerhaus aufgrund der nötigen Sanierung trotzdem entstehen: In der ursprünglichen Beschlussvorlage war von 11,5 Millionen Euro die Rede. Diese Pläne würden jetzt nicht mehr 1:1 umgesetzt, so Schmidt. Trotzdem müssten Brandschutzvorgaben vor einem etwaigen Verkauf noch erfüllt werden. „Handlungsleitend wird sein, den Wert der Immobilie zu erhalten, beziehungsweise zu erhöhen“, so Schmidt.
Die ABDA hatte einen Brandschutzgutachter beauftragt, nachdem wegen einer Bebauung in der Nachbarschaft ein Fluchtweg weggefallen war. Der Gutachter hatte weitere Brandschutzmängel festgestellt, etwa bei der Abtrennung der Büroräume. Diese werden nun sukzessive behoben, in zwei Etagen wurden die Vorgaben bereits umgesetzt. Behördliche Auflagen gab es laut Schmidt nicht. Die ABDA habe – im Sinne der Sicherheit der Mitarbeiter – die Vorgaben des Gutachters umgesetzt.
Die Kosten für die Riss-Sanierung muss aus Sicht der ABDA-Führung der Eigentümer des neugebauten Hauses nebenan übernehmen. Über die Ursache der Schäden wird aber noch verhandelt. Laut Geschäftsführer Schmitz haben beide Seiten Gutachten erstellen lassen.
Sowohl Renovierung, als auch der geplante Kauf oder Neubau einer anderen Immobilie wird den ABDA-Haushalt Schmidt zufolge nicht direkt belasten. Dies sei Aufgabe der Vermögensverwaltung der ABDA. Diese Quelle stehe für beide Vorhaben zur Verfügung. Schmidt erinnerte daran, dass sich auch bei früheren Investitionen für Immobilien zum Beispiel die Versorgungswerke beteiligt hätten.
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