Grundsatzpapier

ABDA definiert Medikationsmanagement

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Berlin -

Die ABDA will beim Thema Medikationsmanagement die Deutungshoheit zurückgewinnen: Der Geschäftsbereich Arzneimittel hat ein 23-seitiges Grundsatzpapier erarbeitet, in dem die Begrifflichkeiten definiert sind. Präsident Friedemann Schmidt will unbedingt die Ärzte ins Boot holen. Gleichzeitig mahnte er an, dass die Zeit der Modellprojekte irgendwann vorbei sein müsse.

Unter „Medikationsanalyse“ versteht die ABDA eine „strukturierte Analyse der aktuellen Gesamtmedikation eines Patienten“. Damit sollen die Effektivität der Arzneimitteltherapie erhöht und Arzneimittelrisiken minimiert werden.

Die ABDA beansprucht auch beim Begriff „Medikationsmanagement“ das Monopol einer Definition. Hiervon solle zukünftig nur dann die Rede sein, wenn sich an die Medikationsanalyse eine kontinuierliche Betreuung durch ein interdisziplinäres Team anschließt. Ziel ist demnach eine „fortlaufende und dauerhafte Verbesserung der Arzneimitteltherapie sowie eine Reduzierung von Arzneimittelrisiken“.

Schmidt ist überzeugt, dass es ohne die Ärzte nicht geht. „Schließlich liegt die Therapiehoheit beim Arzt“. Punktuell existiere die Zusammenarbeit auch heute schon. Es fehle aber eine verbindliche Kooperation auf der Basis klarer Regeln. Diese müsse flächendeckend von den beiden Berufsverbänden vereinbart werden, so Schmidt.

Nach dieser Definition kommen eigentlich nur Projekte wie das ABDA/KBV-Modell respektive ARMIN oder die Pharm-CHF-Studie in Betracht. Schmidt will jetzt aber mehr als Modellprojekte: „Wir müssen Nägel mit Köpfen machen. Wir als Apothekerschaft werden alles dafür tun, die Arzneimittelversorgung unserer Patienten zu verbessern.“

Die Apotheker wollen das Medikationsmanagement möglichst schnell in die Fläche bringen. „Eigentlich ist das so wichtig, dass man es keinem Patienten vorenthalten darf“, so Schmidt.

Die ABDA will mit ihrer Definition ein „deutliches Zeichen gegen die Trivialisierung und inflationäre Verwendung der Begriffe“ setzen, so Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. Er kritisiert, dass die Begriffe nicht geschützt sind. „In Zukunft soll jeder Patient, jeder Arzt und Apotheker, aber auch jede Krankenkasse wissen, was sich hinter einem entsprechend betitelten Leistungsangebot verbirgt. Das ist auch ein Stück Qualitätssicherung“, meint Kiefer.

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