Abda lobt Spahns Eilverordnung Lothar Klein, 07.04.2020 11:25 Uhr
Gestern hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn per Eil-Verordnung ein Honorar von fünf Euro für den Botendienst festgesetzt. Außerdem sollen Apotheken bei Lieferengpässen von der Packungsgröße oder Wirkstärke eines Medikamentes abweichen oder es nach Rücksprache mit dem Arzt gegen ein ähnliches (aut simile) austauschen können. Die Abda begrüßt in einer ersten Reaktion die Corona-Neuregelungen.
Bis heute 24 Uhr sind die Verbände des Gesundheitswesens vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) aufgefordert, Stellungnahmen zur aktuellen Corona-Arzneimittelversorgungsverordnung abzugeben. Die Abda wird darin ihre Positionen ausführlich darlegen. In einer ersten Kurz-Stellungnahme begrüßt Abda-Präsident Friedemann Schmidt die geplanten Erleichterungen.
„Die Apotheken stehen im Kampf gegen das Coronavirus mit an der Front und können jetzt effektiver handeln. Die Regelungen entsprechen weitestgehend unseren Vorschlägen für die Absicherung der Versorgung. Das ist gut“, so Schmidt zum Verordnungsentwurf des BMG: „Die neue Verordnung erlaubt es, die Zahl der Patientenkontakte in der Apotheke zu verringern und Risikogruppen zu schützen. Die zusätzlichen Spielräume bei der Arzneimittelabgabe verhindern, dass Patienten bei einem Lieferengpass nochmal in die Apotheke kommen müssen, und die aufsuchende Betreuung über den Botendienst hilft gerade besonders gefährdeten älteren Menschen und chronisch Kranken, Wege und Infektionsrisiken zu vermeiden.“
Mit der Verordnung ist Spahn den Abda-Wünschen weitgehend entgegengekommen. Das von der AOK-Baden-Württemberg auf freiwilliger Basis gezahlte Botendiensthonorar von zwei Euro hatte Schmidt als zu gering eingestuft. „Eigentlich brauchen wir hier eine einheitliche, verbindliche Lösung“, hatte Schmidt als Reaktion darauf erklärt. Denkbar sei auch eine Anordnung des Botendienstes. „Deswegen brauchen wir eine ordentliche Vergütung.”
Die Abda rechnet mit einem weiteren Anstieg der Zahl der Botendienste. „Die Corana-Pandemie befindet sich im frühen Stadium, die Infektionszahlen und die Zahl der schweren Erkrankten werden sich deutlich erhöhen“, sagte Schmidt kürzlich. Außerdem werde die Politik ihre bisherige Strategie etwas ändern und die Regeln etwas für wenige gefährdeten Personenkreise lockern, „um die Wirtschaft nicht in den Abgrund zu fahren“. Allerdings würden zugleich die Risikogruppen weiter isoliert. Schmidt: „Das klassische Apothekenklientel wird weitgehend aus der Öffentlichkeit verschwinden.“ Für die Apotheken bedeute dies, dass wesentliche Teile im Botendienst versorgt werden müssten.
Aufgegriffen hat Spahn auch die Forderungen der Abda nach Lockerung der Rabattverträge. „Wir brauchen Erleichterung beim Austausch von Arzneimitteln. Mit den jetzt per Gesetz geschaffenen Ermächtigungen könnte das geregelt werden”, hatte Schmidt ebenfalls kürzlich gefordert. Auch darauf hat Spahn nun reagiert. Nur in einem Punkt ist der Bundesgesundheitsminister der Abda nicht gefolgt: die Bedienung der Apothekenkunden durch die Notdienstklappe. Schmidt hatte gefordert, dies per „Notverordnung“ zu erlauben: „Wir brauchen eine Notverordnung, damit wir das in der Corona-Krise aufheben können. Zum Schutz unserer Mitarbeiter, damit diese möglichst lange gesund bleiben und anderen helfen können.“
Apothekenleistungen durch die Klappe sind in Deutschland nur im Nacht- und Notdienst erlaubt. Allerdings gibt es inzwischen regionale Ausnahmen: Im Saarland sei eine Bedienung auch allein über die „Notdienstklappe“ auch im Regelbetrieb zulässig, teilte die Landesapothekerkammer im März mit. Jede Apothekenbetriebsstätte müsse sich entscheiden, „wie aus ihrer Sicht die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln unter Beachtung des Schutzes für das Personal am besten sichergestellt werden kann“.