Abda lobt Koalitionsvertrag – teilweise APOTHEKE ADHOC, 25.11.2021 16:33 Uhr
Die Abda hat sich den gestern veröffentlichten Koalitionsvertrag der Ampel angesehen und in den Aussagen zur Zukunft der Arzneimittelversorgung „etliche positive Punkte“ entdeckt.
„Zunächst einmal ist es gut, dass die Prävention und die sektorenübergreifende bzw. interprofessionelle Zusammenarbeit im Gesundheitswesen stärker in den Fokus der Politik gerät“, so Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. „Für die Apothekerschaft besonders wichtig ist, dass die Koalition ein klares Bekenntnis zur Stärkung pharmazeutischer Dienstleistungen in Apotheken abgibt. Die neue Regierung hat sich außerdem zum Ziel gesetzt, ein Bürokratieabbaupaket zu schnüren. Das lässt hoffen, dass wir auch in den Betrieben Einiges an administrativem Ballast abwerfen können und damit wieder mehr Zeit für die Patientenbetreuung haben.“
Overwiening sieht aber auch Versäumnisse: „Im Entwurf des Koalitionsvertrages war zunächst vorgesehen, die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel endlich auf 7 Prozent zu senken. Das hätte eine ganz erhebliche Entlastung des GKV-Systems und der Arzneimittelausgaben bedeutet. Umso bedauerlicher ist es, dass genau dieser Punkt im endgültigen Vertrag nicht mehr zu finden ist. Das ist eine verpasste Chance.“
Darüber hinaus lasse der Koalitionsvertrag naturgemäß noch viele Fragen offen: „Die Aussagen zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung mit Arzneimitteln auch im Notdienst, die Pläne zu einem Gesundheitssicherstellungsgesetz und zur Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen beispielsweise bleiben noch recht vage. Hier wird es auf die konkrete politische Umsetzung ankommen. Die Apothekerschaft wird diese Themen sehr eng begleiten und den Austausch mit dem neu besetzten Gesundheitsministerium und den Fachpolitikern im Bundestag suchen.“
Nicht näher eingegangen wird seitens der Abda auf die Pläne zur Lockerung apothekenrechtlicher Vorgaben auf dem Land und die Umverteilung des Honorars. Wörtlich heißt es im Absatz zu den Apotheken im Koalitionsvertrag: „Die Arzneimittelversorgung durch Apotheken an integrierten Notfallzentren in unterversorgten Gebieten verbessern wir durch flexiblere Vorgaben in der Apothekenbetriebsordnung. Wir entwickeln den Nacht- und Notdienstfonds zu einem Sicherstellungsfonds weiter und schaffen eine Verordnungsfähigkeit für Notfallbotendienste in der ambulanten Notfallversorgung. Wir novellieren das ‚Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken‘, um pharmazeutische Dienstleistungen besser zu honorieren und Effizienzgewinne innerhalb des Finanzierungssystems zu nutzen.“