Bundesverwaltungsgericht

ABDA kritisiert dm-Urteil

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Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hat das heutige dm-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts scharf kritisiert: "Das ist ein schwarzer Tag für den Verbraucher- und Patientenschutz“, sagte ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf. Die Entscheidung verschärfe ein ohnehin brennendes Problem: „Der Gesetzgeber hatte nicht die Absicht, mit der Zulassung des Versandhandels die Anforderungen an die stationäre Arzneimittelversorgung zu demontieren. Deshalb müssen sofort diese und alle anderen Ausfransungen der Medikamentenversorgung und Arzneimittelabgabestellen außerhalb von Apotheken gestoppt beziehungsweise untersagt werden", so Wolf.

Es gehe darum, die Verbraucher aktiv zu schützen und ihnen ein qualitatives Höchstmaß bei der Arzneimittelversorgung und -sicherheit zu garantieren. Wolf sieht nun die Politik in Bund und Ländern in der Pflicht: „Nur eine Reduktion des Versandhandels auf das europarechtlich geforderte Maß beugt diesem und weiteren Irrwegen des Marktes umfassend vor", so der ABDA-Präsident.

Auch ungenehmigten Rezeptsammelstellen, der Abgabe an Kiosken, durch Automaten, im Wege der Selbstbedienung und anderen Markterscheinungen müsse nachhaltig entgegengetreten werden.

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