Der Schlagabtausch zur PTA-Reform geht weiter. Kurz vor der Abstimmung des Bundesrates über den Gesetzentwurf der Bundesregierung und die Empfehlungen der Ausschüsse meldet sich die ABDA erneut zu Wort. Die Standesvertretung ist in Sorge – die Ausbildung könne unnötig kompliziert werden. Von einer Ausweitung der Kompetenzen hält die ABDA weiterhin nichts. PTA sei und bleibe ein Assistenzberuf.
Die Stellungnahme der ABDA zu den Empfehlungen der Ausschüsse beginnt sanft. „Die ABDA begrüßt, dass die Ausschüsse des Bundesrates die Neuordnung der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten für notwendig erachten, um die Attraktivität des Berufes zu steigern und einem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.“ Allerdings teile man – ungeachtet noch zu ändernder Regelungen – nicht die Auffassung, dass der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf den gestellten Ansprüchen nicht gerecht werde. Konkret geht es um Ausbildungsdauer, -struktur, -inhalte sowie Regelungen zur Verantwortung der Ausbildung und Erweiterung der Kompetenzen.
Aus Sicht der ABDA führen die empfohlene Verlängerung der Ausbildungsdauer auf drei Jahre mit praktischem und theoretischem Anteil im Wechsel sowie die vorgeschlagene Ausbildungsvergütung von Beginn an nicht zu einer Steigerung der Attraktivität der Ausbildung und des Berufes der PTA. „Wir haben vielmehr die Sorge, dass die Ausbildung der PTA an Stringenz verliert, sie unnötig kompliziert wird und damit für alle Beteiligten aufwändig gemacht wird, ohne dass daraus ein adäquater Zugewinn resultiert.“
Die Ausschüsse fordern einen Wechsel der Abschnitte der schulischen und praktischen Ausbildung, wie es auch bei anderen Gesundheitsfachberufen der Fall ist. Verwiesen wird auf die PKA-Ausbildung. Aus Sicht der Ausschüsse kann ein so gestalteter Ausbildungsgang nicht mit „erheblichen organisatorischen Schwierigkeiten an Schulen“ vom Gesetzgeber abgelehnt werden. Aus Sicht der ABDA ist ein Verweis auf den PKA-Beruf „nicht sachgerecht“. „Bei diesem überwiegen – im Gegensatz zur PTA-Ausbildung – die praktischen Ausbildungsanteile deutlich den berufsschulischen Unterricht.“ Grob gerechnet sei das Verhältnis von schulischem und praktischem Teil 0,27:1. Auch unter Berücksichtigung der von den Ausschüssen geforderten Stundenzahlen – 4200 Stunden, aufgeteilt in mindestens 3000 schulische Ausbildungsstunden und mindestens 1200 praktische Ausbildungsstunden – käme man bestenfalls auf das Verhältnis 2,5 zu 1.
Zudem verweist die ABDA auf den höheren organisatorischen Aufwand, der den Apotheken entstehen würde. Die Schwierigkeit liege zudem darin, PTA-Auszubildende reibungslos in den Apothekenbetrieb zu integrieren und deren Ausbildung konsequent zu fördern. „Wir halten die Empfehlung der Ausschüsse, Ausbildungsdauer und Ausbildungsstruktur an andere Gesundheitsfachberufe anzupassen, für nicht sachgerecht. Sie ist aus unserer Sicht auch nicht erforderlich. Wir bitten daher den Bundesrat dringend, seine Position zu Struktur und Dauer der Ausbildung zu überdenken.“
Weil es aus Sicht der ABDA an der Form der PTA-Ausbildung nichts zu rütteln gibt, stellt sich für die Standesvertretung die Frage, wer denn für die Ausbildungsvergütung von Beginn an aufkommen soll. Essentiell sei jedoch mit Blick auf die Steigerung der Attraktivität des Berufes, dass PTA-Schüler kein Schulgeld mehr bezahlen müssen.
Keine Ausweitung der Kompetenzen für PTA – daran hält die ABDA fest. Der Beruf der PTA wurde 1968 geschaffen. Ziel war es, „dem Apotheker eine fachlich gut ausgebildete Kraft zur Seite zu stellen, die ihn bei Arbeiten vorwiegend technischer Natur entlasten und ihm die Möglichkeit geben sollte, sich den Aufgaben zu widmen, die seiner wissenschaftlichen Ausbildung angemessen sind“, schreibt die ABDA. Zwar habe sich das Berufsbild der PTA weiterentwickelt. Dem müsse die Ausbildung Rechnung tragen. Aber: Es handelt sich um „die Ausbildung zu einem Assistenzberuf, die nicht für das eigenverantwortliche Arbeiten qualifiziert und auch nicht zwingend qualifizieren muss.“
Laut Entwurf sollen PTA „in eigener Verantwortung“ pharmazeutische Tätigkeiten ausüben dürfen. Das ist aus Sicht der ABDA „nicht sachgerecht“. In der Begründung wird auf das Apothekengesetz (ApoG) verwiesen, wo die Betriebserlaubnis den Apothekenleiter zur persönlichen Leitung der Apotheke in „eigener Verantwortung“ verpflichtet. „Dieser Verpflichtung kann der Apothekenleiter nicht gerecht werden, wenn PTA in ‚eigener Verantwortung‘ Entscheidungen treffen, ohne dass der Apothekenleiter oder ein Apotheker die Möglichkeit hat, korrigierend einzugreifen.“
Kritisiert wird auch die im Regierungsentwurf vorgesehene Befugnis, Rezepte „in eigener Verantwortung“ abzuzeichnen und Arzneimittel ohne Vorlage der Verschreibung beim Apotheker abzugeben.
Ohnehin dürften PTA schon heute – mit Ausnahme der Bewertung der Medikationsanalyse und der Beratung im Rahmen des Medikationsmanagements – alle pharmazeutischen Tätigkeiten ausführen.
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