Abda: Kein Paxlovid von Ärzten Patrick Hollstein, 21.07.2022 12:32 Uhr
Mitten im Kompetenzgerangel zwischen Ärzten und Apothekern kommt die Ankündigung aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), die Selbstdispensation von Covid-Medikamenten wie Paxlovid zu erlauben. Die Abda ist strikt dagegen.
„Das Bundesministerium für Gesundheit hat im Laufe der Covid-19-Pandemie eine Reihe von Arzneimitteln zur Behandlung von Covid-19 beschafft. Die Arzneimittel können – vor allem in vulnerablen Gruppen – dazu beitragen, schwere Covid-19-Verläufe zu verhindern“, erklärt ein Sprecher auf Nachfrage. „Damit sie bestmöglich wirken, muss die Behandlung unverzüglich innerhalb weniger Tage nach einem positiven Test nach dem Auftreten von ersten Symptomen begonnen werden.“
Parallel zur Abgabe durch Apotheken aufgrund einer ärztlichen Verordnung – bei Bedarf auch per Botendienst – werde derzeit geprüft, ob „künftig auch bestimmte Ärztinnen und Ärzte das Arzneimittel Paxlovid zur Behandlung von Covid-19 in begrenzter Menge bevorraten und direkt abgeben können, zum Beispiel auch bei Haus- und Pflegeheimbesuchen“, so der Sprecher. „Damit könnte ein schneller Einsatz dieser Arzneimittel ermöglicht werden. Spezifische Regelungen zur Umsetzung werden derzeit erarbeitet.“
Die Abda weist den Vorstoß zurück: „Es gibt keinerlei Anlass, den bewährten Weg des Arzneimittels Paxlovid über die Apotheke zu verlassen. Im Gegenteil: Die Patientinnen und Patienten, die sich sehr häufig zu Hause befinden, können über die Botendienste der Apotheken versorgt werden. Die Verordnungs-/Versorgungskette funktioniert im (auch telefonischen) Verordnungsfall bis zur Lieferung per Apothekenboten an den Patienten zu Hause schnell und ohne jegliche Probleme.“ Ohnehin könne Paxlovid inzwischen unbegrenzt von Apotheken bevorratet werden, sodass auch die ehemalige Einzelbestellung beim Großhandel entfallen sei.
Abgabe ohne Rezept
Dass die Einnahme von Paxlovid zeitkritisch ist und die Einnahme in den ersten fünf Tagen der Covid-19-Infektion erfolgen soll, sieht man auch bei der Abda. Allerdings wird eine andere Lösung gefordert: „Die Abgabe in Apotheken auch ohne ärztliche Verordnung ist als Ausnahmeregelung deshalb erwägenswert. Es gibt dazu auch international Vorbilder, etwa in den USA. Vorteile der Apotheken sind die gute flächendeckende Erreichbarkeit und die langen Öffnungszeiten.“
Die beste Lösung bestehe jedoch darin, dass Arzneimittel gegen Covid-19 umfassender verordnet werden. „Dann kann auch ohne grundlegende Systemänderung den Patientinnen und Patienten schnell geholfen werden.“