Arzneimittelausgaben 2022

Abda: Kein Grund für höheren Kassenabschlag

, Uhr
Berlin -

Die Ausgaben der Krankenkassen für Arzneimittel sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen – der Zuwachs lag aber unterhalb der Inflationsrate sowie den Rahmenvorgaben. Aus Sicht der Abda ist das ein weiteres Argument gegen die Erhöhung des Kassenabschlags, die zum 1. Februar 2023 greift.

Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) zufolge betrugen die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Arzneimittel 2022 47,4 Milliarden Euro. Das entspricht einer Steigerung von 5,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Berechnungen erfolgten auf der Grundlage von Abrechnungsergebnissen der Rechenzentren.

Für den Kostenzuwachs war vom GKV-Spitzenverband und der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für das Jahr ein Rahmen von 5,3 Prozent vorgegeben worden. Auch die Inflationsrate, die laut Statistischem Bundesamt im vergangenen Jahr bei 7,9 Prozent lag, liegt deutlich über der Kostensteigerung der GKV.

DAV-Vize Dr. Hans-Peter Hubmann sagte mit Blick auf die Erhöhung des Kassenabschlags dazu: „Der Anteil der Apotheken an den Gesamtausgaben der Krankenkassen ist seit Jahren rückläufig und liegt nur noch bei knapp zwei Prozent. Die Apotheken sind deshalb fürwahr keine Kostentreiber im Gesundheitswesen.“

Die Honorarkürzung, die ab diesem Mittwoch für zwei Jahre gilt, sei deshalb umso befremdlicher: „Pro Jahr werden den Apotheken somit 120 Millionen Euro entzogen, die sie dringend in der Versorgung brauchen. Die Politik muss verstehen, dass eine bessere Resilienz der ambulanten Versorgung nicht gegen die Apotheken, sondern nur mit den Apotheken erreicht werden kann“, so Hubmann.

2022 wurden laut Abda 2,8 Prozent mehr Medikamente ärztlich verordnet als im Vorjahr, insgesamt 734 Millionen Arzneimittel. Die Anzahl der in den Apotheken eingelösten GKV-Rezepte ist demnach auf 462 Millionen gestiegen, das entspricht einem Zuwachs von 3,9 Prozent.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Verfassungsbeschwerde abgewiesen
BVerfG: Kein Cytotect für Schwangere
Verzögerungen wegen „KOB light“?
ePA: Die Angst vor Abmahnungen
Mehr aus Ressort
Apotheken als schnelle und leistungsstarke Akteure
Katastrophenschutz: SPD-Landrat für Apotheke vor Ort
Kliniksterben in westdeutschen Großstädten
Klinikreform: Was ändert sich jetzt?

APOTHEKE ADHOC Debatte