ABDA/KBV-Modell

Apotheker und Ärzte vor Vertragsunterschrift

, Uhr
Berlin -

Beim ABDA/KBV-Modell geht es voran: Die AOK Plus hat Apothekern und Ärzten in den beiden Testregionen Sachsen und Thüringen einen ersten Vertragsentwurf zukommen lassen. Dort ist zwar immer noch nicht geregelt, wie die Leistungserbringer honoriert werden sollen. Die beiden Landesapothekerverbände sind sich mit der Kasse und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) aber über die Details zur Durchführung einig. Zurzeit warten aber alle Beteiligten auf die Zustimmung des Datenschützers.

Dem Vernehmen nach sind die Abläufe zumindest während der ersten beiden Testphasen größtenteils geregelt: Als erstes soll die Wirkstoffverordnung ausgerollt werden. Will der Arzt bei AOK-Patienten kein aut-idem-Kreuz setzen, sucht er sich nach wie vor ein bestimmtes Präparat aus.

Neu ist, dass die Praxissoftware dann automatisch nur den Wirkstoff auf das Rezept druckt. Bislang war die Wirkstoffverordnung nur per Hand möglich: Die EDV konnte nur konkrete Präparate auf die Rezepte drucken, weil es in der Lauertaxe keine Wirkstoffnamen gibt. Für das ABDA/KBV-Modell musste die Software also dahingehend geändert werden.

In der zweiten Phase soll der Medikationskatalog hinzukommen. Darin sollen Medikamente in Gruppen gebündelt werden. Für mehrere Indikationen sollen Leitsubstanzen erstellt werden. Für Apotheker gelten trotzdem die Rabattverträge. Hier hat Sachsen eine der niedrigsten Umsetzungsquoten Deutschlands. Die AOK Plus erhofft sich durch das ABDA/KBV-Modell in diesem Bereich eine Verbesserung.

Wirkstoffverordnung und Medikationskatalog könnten noch im Sommer anlaufen. Das Medikationsmanagement soll mit etwas Verzögerung an den Start gehen: Hier muss noch technisch geklärt werden, wie sich Apotheker und Ärzte vernetzen, um die Informationen auszutauschen.

Dem Vernehmen nach haben die Ärzte und die AOK Plus auch eine Lösung für den Konflikt rund um die Patientenakten gefunden. In den Verträgen wird festgehalten, dass die AOK Plus in keinem Fall auf die Praxissoftware zugreifen kann. Die Kasse soll lediglich in Ausnahmefällen die Möglichkeit bekommen, einzelne Daten nachzutragen.

Sieht die AOK Plus in den Abrechnungsdaten beispielsweise, dass ein Patient ein Rezept in einer nicht teilnehmenden Apotheke eingelöst hat, will sie diese Information ergänzen können. In das Medikationsmanagement sollen schließlich alle Verordnungen mit einfließen.

Den gesamten Datenfluss müssen sich die Heilberufler und die Kasse allerdings noch vom Datenschützer absegnen lassen. Bislang hat dieser nicht zugestimmt. Gibt es grünes Licht, müssen auch noch die Honorare festgelegt werden.

Sehr wichtig für den Erfolg des Modells wird die Beteiligung von Ärzten und Apothekern sein. Schreibt sich ein Apotheker in einer Ortschaft für das Konzept ein, die umliegenden Ärzte jedoch nicht, ist die Beteiligung des Pharmazeuten am ABDA/KBV-Modell eigentlich hinfällig.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Zwischen 0,4 und 1,9 Prozentpunkten
Mehrheit der Kassen erhöht Beitrag
Engpasspauschale pro Zeile
Abgaberangfolge gilt auch bei Engpass
Mehr aus Ressort
ApoRG in nächster Legislatur
Köpping setzt auf Nachwuchsförderung
Paul-Ehrlich-Institut
Neuer Chef fürs PEI

APOTHEKE ADHOC Debatte