ABDA: Steuerstreit mit Vermieter Patrick Hollstein, 18.12.2014 10:34 Uhr
Der ABDA streitet in der Berliner Jägerstraße gleich mit mehreren Nachbarn – es geht um viel Geld. Vom Eigentümer der Immobilie nebenan, der Groth-Gruppe, fordern die Apotheker einen Ausgleich für die Sanierung der Risse, die angeblich im Zusammenhang mit dem Bau von Luxuswohnungen entstanden sind. Derweil sieht sich die Standesorganisation selbst Forderungen ausgesetzt: Ein Nachbar, der Büroräume an die ABDA vermietet, hat offenbar Ärger mit dem Finanzamt und will nun Geld von den Apothekern sehen.
Seit 2008 mietet die ABDA externe Büroflächen in der Nachbarschaft, weil es im Apothekerhaus zu eng geworden ist. Zunächst wurden Räume in der Jägerstraße 34/35 bezogen, 2012 kamen weitere Flächen in der Jägerstraße 41 hinzu. Die Gesamtkosten beliefen sich zuletzt auf 366.000 Euro jährlich, 115.000 Euro mehr als geplant. Weil das Budget seit Jahren überzogen wird, sind für 2015 sogar 392.000 Euro angesetzt.
Doch womöglich sind die bisherigen Zahlen ohnehin zu niedrig kalkuliert. Denn der Vermieter der Fläche aus der Jägerstraße 34/35 hat gegenüber der ABDA Ansprüche geltend gemacht. Eigentümer des Objekts ist das Investorenpaar Gisa und Hans-Joachim Sander, das nach dem Verkauf von Wella an Procter & Gamble in den Neubau am Gendarmenmarkt investiert hatte.
Dem Vernehmen nach dreht sich der Streit um die Frage, ob die Miete als Brutto- oder Nettobetrag zu bewerten ist. Normalerweise sind Mieteinnahmen von der Umsatzsteuer befreit; allerdings können Vermieter zur Umsatzsteuer optieren, wenn der Mieter das Objekt tatsächlich für umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten nutzt. Über den Vorsteuerabzug lassen sich dann für den Mieter Steuern sparen.
Womöglich sind die Verträge zwischen der Verwaltungsgesellschaft Deutscher Apotheker (VGDA) und ihren Vermietern diesbezüglich nicht eindeutig. Angeblich gibt es eine entsprechende Klausel in einem Nachtrag zum Mietvertrag, über die jetzt gestritten wird. Denkbar, dass das Finanzamt nach einer Betriebsprüfung eine Mehrwertsteuerpflicht gesehen hat, während die Immobilieneigentümer die Zahlungen der ABDA bislang als Nettobeträge verbucht hatten.
Formal verantwortlich für den Vertrag dürfte der ehemalige ABDA-Finanzgeschäftsführer Jürgen Siegemund gewesen sein, der von der ABDA allerdings bereits entlastet wurde. Dem Vernehmen nach geht es in dem Streit um 150.000 Euro, die die ABDA zusätzlich zahlen muss. Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz ist zuversichtlich, dass die Sache nicht vor Gericht gehen wird.