Abda: Honorarerhöhung statt versicherungsfremde Leistungen Nadine Tröbitscher, 10.09.2024 12:23 Uhr
Geht es nach den Krankenkassen, sollen versicherungsfremde Leistungen vollständig aus der Finanzverantwortung der GKV gestrichen werden. Unterstützung kommt von der Abda. Der wichtigste gesetzliche Auftrag der Kassen sei die Finanzierung der Gesundheitsversorgung der gesetzlich Versicherten – und dazu gehöre auch die Arzneimittelversorgung.
Die Kassen sollten das für versicherungsfremde Leistungen eingesetzte Geld dafür verwenden, die Arzneimittelversorgung über die Apotheken zu stabilisieren, macht Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening deutlich.
„Die Krankenkassenverbände haben hier Recht: Die Politik muss die Krankenkassen von versicherungsfremden Leistungen entlasten, damit die Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten endlich wieder ausreichend finanziert werden kann“, so Overwiening. „Der erste und wichtigste gesetzliche Auftrag der Krankenkassen ist es, die Gesundheitsversorgung der gesetzlich Versicherten in Deutschland zu finanzieren. Dazu gehört auch die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung.“
Wolle die Ampel-Koalition ihrem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nachkommen, müsse sie nach einem elfjährigen Honorarstillstand auch dafür sorgen, dass die Apotheken wieder wirtschaftlich tragbar sind. Während das Fixum 2013 letztmalig um 3 Prozent angehoben wurde, sind die Kosten der Apotheken um rund 60 Prozent und die Inflation um 30 Prozent gestiegen.
Die Folge: Immer mehr Apotheken haben geschlossen. Die Apothekenzahl sinke immer weiter und der Nachwuchs sehe in der Apotheke vor Ort keine Zukunft. Dabei spielten die Apotheken als niedrigschwelliger Zugang in der ambulanten Versorgung, der Krankenhausversorgung und der Versorgung Pflegebedürftiger eine zentrale Rolle. Für Overwiening ist klar: Es braucht eine Investition in die Versorgungslandschaft.
Versicherungsfremde Leistungen sind Fremdleistungen für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Diese sind beispielsweise familienpolitisch und werden wegen ihrer gesamtgesellschaftlichen Bedeutung von den Kassen bezahlt. Während die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen über den Bundeszuschuss erstattet werden, ist die Unterdeckung der Beiträge für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II / ALG2) ein Beispiel für die finanzielle Unterdeckung der GKV. Im Koalitionsvertrag der Ampel ist angekündigt, dass versicherungsfremde Leistungen künftig aus Steuermitteln finanziert werden sollen.
Auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) 2023 hatte sich die Hauptversammlung per Antrag für die „vollständige Erstattung versicherungsfremder Leistungen der GKV aus Steuermitteln“ ausgesprochen. Passiert ist seitdem nichts.