Abda: Honorar rauf, Bürokratie runter Nadine Tröbitscher, 20.02.2024 12:00 Uhr
Die Apothekenzahlen haben einen Negativrekord erreicht und die Arzneimittelversorgung ist zunehmend in Gefahr. Das hat auch die Fraktion der CDU/CSU erkannt und im November einen Antrag „Arzneimittelversorgung sicherstellen – Versorgungssicherheit gewährleisten“ gestellt – morgen findet die Anhörung im Bundestag statt. Die Abda hat dazu vier Forderungen formuliert.
Der Antrag der Unionsfraktion enthält 21 Forderungen. Dabei geht es unter anderem um Maßnahmen zur Bekämpfung von Lieferengpässen, aber auch um die Stärkung der Apotheken – auch die Erhöhung des Apothekenhonorars. So wird beispielsweise die Anhebung des Fixums von 8,35 Euro um einen „angemessenen Betrag“ gefordert. Auch eine regelmäßige Berichtspflicht der Bundesregierung über die Entwicklung des Apothekenhonorars soll etabliert werden.
Apothekenvergütung erhöhen – sofort
Darauf zahlt auch eine Forderung der Abda ein. Die Standesvertretung fordert die sofortige Erhöhung der Apothekenvergütung. Ziel sei es, den Trend der Apothekenschließungen zu stoppen. „Apotheken müssen jetzt stabilisiert werden“, so die Abda. Ein erster Schritt könne die sofortige Reduzierung des Apothekenabschlags sein.
Honorar dynamisieren
Außerdem fordert die Abda die schnelle und verlässliche Dynamisierung des Apothekenhonorars. Denn die Apothekenvergütung sei seit Jahren von der wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt. Die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Apothekenreform verschärften diese Tatsache noch einmal, weil die Wirkung zu spät einsetze. Hierbei sei der einheitliche Apothekenabgabepreis zu erhalten. Das Apothekenhonorar für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel sei seit elf Jahren nicht angepasst worden, so die Abda. Stattdessen sei der Apothekenabschlag für zwei Jahre befristet auf 2 Euro pro Packung erhöht worden – das entspreche einer unmittelbaren Honorarkürzung.
Weniger Bürokratie, mehr Entscheidungsfreiheit
Wie auch die Fraktion der CDU/CSU fordert die Abda Bürokratieabbau und mehr Handlungsfreiheiten für Apotheker:innen. Denn diese seien durch das Pharmaziestudium Arzneimittelspezialist:innen und Expert:innen für die Arzneimitteltherapiesicherheit – und könnten ihre Qualifikation einbringen, um sachgerecht Entscheidungen im Einzelfall bei gleichzeitiger Vermeidung überbordender Bürokratie zu treffen. Gerade auch vor dem Hintergrund der aktuellen Lieferengpassproblematiken könnten größere Entscheidungsfreiheiten bei der Arzneimittelabgabe für die zielgerichtete Patientenversorgung von großem Wert sein.
Fremdbesitzverbot erhalten
Die vierte Forderung der Abda ist die Beibehaltung des Fremdbesitzverbotes. Apothekerinnen und Apotheker erbrächten ihre Dienstleistungen eigenverantwortlich und unabhängig. „Dies ist ein hoher Wert für die gute Versorgung der Patientinnen und Patienten und schließt eine Einmischung durch die Möglichkeit von Fremdkapitalinvestitionen grundlegend aus.“