Abda: Hilferuf an Habeck Nadine Tröbitscher, 08.05.2024 15:14 Uhr
Im Februar hatte der Bundesgerichtshof (BGH) Rx-Skonti von mehr als 3,15 Prozent für unzulässig erklärt. Die wirtschaftlichen Folgen für die Apotheken sind fatal. Wird nicht nachgesteuert, beschleunigt sich das Apothekensterben. Die Abda reagiert und appelliert an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Die Grünen) – es ist eine Klarstellung in der Arzneimittelpreisverordnung nötig, die die Möglichkeit der Gewährung von Skonti festschreibt.
Am 8. Februar hatte der BGH geurteilt, dass Skonti nach den derzeit geltenden Regelungen der Arzneimittelpreisverordnung unzulässig seien, wenn die Summe aus Rabatten und Skonti dazu führe, dass der feste Großhandelszuschlag von 73 Cent unterschritten werde. „Eine Apotheke mittlerer Umsatzgröße würde ohne Rx-Skonti gut 22.000 Euro Ergebnis einbüßen – das wären rund 16 Prozent oder etwa 0,50 Euro pro Packung“, rechnet die Treuhand Hannover vor.
Das Urteil verschärft die wirtschaftliche Schieflage vieler Apotheken. Die Politik ist gefragt – doch eine Honorarerhöhung ist nicht in Sicht. „Die Bundesregierung handelt schon lange viel zu zögerlich, wenn es darum geht, die wirtschaftliche Situation der Apotheken zu verbessern“, mahnt Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. „Wenigstens die hier eingetretene konkrete Verschlechterung der Situation sollten Sie sofort stoppen. Die Änderung der Arzneimittelpreisverordnung gibt Ihnen die Möglichkeit, ohne ein Gesetzgebungsverfahren schnell zu handeln.“
Um das Ziel zu erreichen, hat sich die Abda mit einem Brief an den Bundeswirtschaftsminister gewandt. „Wir schlagen Ihnen vor und bitten Sie dringend, durch eine Klarstellung in der Arzneimittelpreisverordnung die Möglichkeit der Gewährung von Skonti festzuschreiben“, schreibt Overwiening. Die Auswirkungen des Urteils würden „die schwierige wirtschaftliche Situation der Apotheken zusätzlich verschärfen. Wir benötigen dringend Ihre Unterstützung, um die Folgen dieser Entscheidung zu beseitigen.“
Außerdem hat Overwiening alle 17 Landesapothekerkammern und -verbände darum gebeten, die 16 Landesregierungen auf das Problem aufmerksam zu machen. Der Grund: Eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung erfordert nicht nur die Initiative des Wirtschaftsministeriums, sondern auch die Zustimmung des Bundesrates.
Ist Habeck der Richtige?
Setzt die Abda bei Habeck auf das richtige Pferd? Hatte der Minister die Apotheken doch schon bei der Erhöhung des Apothekenhonorars verprellt. Habeck hatte im vergangenen Sommer zugesagt, die Forderungen der Apothekerschaft nach einer Erhöhung des Honorars zu unterstützen. Und auch beim Skonto-Urteil hielt sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) schon im Februar raus und verwies auf Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD). „Bundesminister Habeck und Bundesminister Lauterbach haben sich darauf verständigt, dass zukünftig das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) für die Arzneimittelpreisverordnung und damit für die Apothekenvergütung federführend zuständig sein wird“, teilte ein Sprecher aus dem BMWK mit.