Haushalt

Reisekostenzuschuss für ABDA-Termine Alexander Müller, 27.06.2014 11:35 Uhr

Umlage der Anfahrtskosten: Die Mitgliedsorganisationen der ABDA bekommen ab 2016 eine Reisekostenrückerstattung. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Die ABDA-Mitgliederversammlung hat am Mittwoch den Haushalt für das kommende Jahr verabschiedet. Beschlossen wurde bei dieser Gelegenheit auch eine Reisekostenrückerstattung für die Funktionäre der Kammern und Verbände. Damit sollen vor allem die kleineren Organisationen entlastet werden.

Ab 2016 sollen alle Standesvertreter für die Teilnahme an Pflichtterminen bei der ABDA eine pauschale Entschädigung von 360 Euro pro Person und Sitzung erhalten. Der Betrag wird an die Mitgliedsorganisationen überwiesen. Eine Differenzierung nach Anfahrtswegen soll es nicht geben – die Brandenburger bekommen also dasselbe wie Vertreter aus Baden-Württemberg, dem Saarland oder Rheinland-Pfalz.

Da die Umlage pauschal gezahlt wird, sinkt vor allem der Aufwand für die kleineren Mitgliedsorganisationen. Denn bislang müssen Kammern und Verbände ihre Reisekosten größtenteils selbst bezahlen, was bei kleinem Haushalt besonders belastend wirkt. Die Teilnahme am Leitbild-Konvent etwa hatte mehrere Funktionäre vor Herausforderungen gestellt.

Ein entsprechende Entlastung war mit der Maßnahme auch gewünscht. Wie sich die Beitragslast 2016 insgesamt verteilen wird, steht noch nicht fest.

Im kommenden Jahr müssen fast alle 34 Kammern und Verbände zunächst aber mehr an die ABDA abführen. Der Beitragssatz steigt durchschnittlich um 4,21 Prozent. Ursprünglich war eine Erhöhung um 4,7 Prozent vorgesehen, doch die ABDA-Spitze hatte noch einmal den Rotstift angesetzt und bei externen Beratungsleistungen und verschiedenen Projekten gespart.