Änderungen im März

Abda fordert mehr Planungssicherheit für testende Apotheken

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Berlin -

Ab dem 20. März soll ein neues Infektionsschutzgesetz gelten. Die Abda fordert nun, dass die Grundlage zur Ausstellung eines Genesenenzertifikates konkretisiert wird. Darüber hinaus weist sie in ihrer Stellungnahme zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes auch darauf hin, dass Ende März die Coronavirus-Testverordnung außer Kraft tritt und die Apotheken aktuell kaum Planungssicherheit bezüglich der Aufrechterhaltung der Teststellen hätten.

Der 20. März gilt für viele Bürger:innen schon als eine Art „Freedom-Day“. An diesem Tag tritt ein neues Infektionsschutzgesetz und damit zahlreiche Lockerungen in Kraft – und das, obwohl die Infektionszahlen weiterhin sehr hoch sind und einige Gemeinden Inzidenzen von über 3000 aufweisen.

Wie testen Apotheken nach dem 31. März?

Die Testverordnung sollte laut Abda verlängert werden. Aktuell tritt die Verordnung am 31. März außer Kraft. Bisher wissen Apotheken nicht, wie es dann mit den Bürgertestungen weitergehen soll. Den Inhaber:innen fehle jegliche Planungssicherheit. „Sie [die Verordnung] sollte sehr zeitnah durch das Bundesgesundheitsministerium weiter verlängert werden, um den erforderlichen Rechtsrahmen für die Testungen, deren Vergütung (auch für digitale Genesenenzertifikate) und Abrechnung sicherzustellen. Dies ist angesichts der erforderlichen Planungssicherheit für testende Einrichtungen […] die Räume und Personal für die Tests vorhalten müssen, dringend geboten.“ Bürgertests sollen laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auch über den 20. März hinaus angeboten werden. „Wir werden Bürgertests natürlich weiter zur Verfügung stellen“, sagte Lauterbach in der Bundespressekonferenz (BPK). Die hohen Inzidenzen würden ein niederschwelliges testangebot weiterhin fordern.

Genesenenzertifikat weiterhin auf PCR-Basis

Auch für Apotheken, Arztpraxen und Labore soll das neue Gesetz Erleichterungen enthalten. So kann ein Genesenenzertifikat unter bestimmten Umständen auch auf Basis eines Antigen-Schnelltests ausgestellt werden. In Deutschland ist dieses Vorgehen nicht möglich. Die Abda schreibt hierzu: Mit der am 24. Februar 2022 in Kraft getretenen Änderung […] wurde den Mitgliedstaaten eine fakultative Option eingeräumt, Genesenenzertifikate auch auf der Grundlage bestimmter Antigen-Tests ausstellen zu können. Hiermit reagierte die EU auf zwischenzeitlich befürchtete Engpässe bei PCR-Tests […]. Durch eine Ausweitung würde sich das Problem stellen, dass nach deutschem Recht die „Art der Testung“ ausdrücklich zu übermitteln wäre. Ein entsprechendes Datenfeld ist aber […] überhaupt nicht vorgesehen. Somit kann anhand eines Genesenenzertifikats per se nicht erkannt werden, ob es auf der Grundlage eines PCR- oder Antigen-Tests erstellt wurde. Bislang ergibt sich angesichts des Ausschlusses von Antigen-Tests zwingend, dass dies ein PCR-Test […] sein muss.“ Die Abda fordert den ausdrücklichen Wortlaut, dass Genesenenzertifikate in Deutschland nur auf Grundlage eines NAAT-Testergebnisses ausgestellt werden dürfen.

Zertifikatssperrung wird begrüßt

Zahlreiche gefälschte Impfzertifikate sind im Umlauf. Das Robert-Koch-Institut soll befähigt werden, einzelne digitale Covid-19-Zertifikate nachträglich individuell sperren zu können. Die Abda schreibt hierzu: „Angesichts der bekanntermaßen hohen Zahl gefälschter Impfnachweise ist diese Vorgabe unbedingt zu begrüßen.“ Fragt sich nur, wie diese punktuelle Sperrung in der Praxis erfolgen soll. „Konkrete Zertifikate können technisch nur dann gesperrt werden, wenn ihre individuelle Zertifikatkennung bekannt ist und dem RKI übermittelt wird“, gibt die Abda zu bedenken. Sie schlägt vor, dass dem RKI die eindeutige Zertifikatskennung in verschlüsselter Form übermittelt wird – personenbezogene Daten sollen weiterhin nicht übermittelt werden.

Wie geht es weiter mit der Testung in den Apotheken? Noch ist nicht sicher, ob das Angebot nach März Bestand hat. Welche Auswirkungen sind mit der neuen Coronavirus-Testverordnung (TestV) zu erwarten? Hat das Modell Zukunft? Mit der Point-of-Care-Testung stehen tausende hochpräzise diagnostische Geräte in Apotheken in ganz Deutschland zur Verfügung. Am Donnerstag, 24. März 2022 um 20 Uhr besprechen wir in unserem APOTHEKE ADHOC Webinar die Entwicklung der Point of Care Testungen mit der neuen TestV und über COVID-19 hinaus. Wir werfen einen Blick in die Zukunft und ordnen auch die jüngsten politischen Entwicklungen für Sie ein.

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