Apothekenhonorar

ABDA fordert 624 Millionen Euro

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Berlin -

624 Millionen Euro: So viel brauchen die Apotheker laut ABDA, um die wirtschaftlichen Rückschläge der vergangenen Jahre auszugleichen. Weil die Einnahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), das Bruttoinlandsprodukt (BIP), die Tariflöhne der Apothekenmitarbeiter sowie die Inflationsrate stärker als die Apothekenhonorare angestiegen sind, fordert die ABDA die Politik nun zum Handeln auf: Rein rechnerisch soll jede Apotheke etwa 30.000 Euro mehr bekommen.

 

Dem Vorsitzenden des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Fritz Becker, zufolge gibt es mehrere Möglichkeiten, um auf die geforderten 624 Millionen Euro zu kommen: „Bei etwas mehr als 600 Millionen abgegebenen Rx-Packungen pro Jahr würden wir mit einem Fixum von 9,14 Euro diese Summe erhalten“, sagte Becker. Allerdings sei die Höhe des Fixhonorars flexibel: Sollten die Apotheker beispielsweise beim Nacht- und Notdienst mehr bekommen, könnte man die Forderung von 9,14 Euro wieder absenken.

In Sachen Nacht- und Notdienst verwies ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf auf Vorteile für die Landärzte durch das Versorgungsstrukturgesetz (VStG): Weil im ländlichen Raum teilweise nur wenige Patienten den Nachtdienst nutzten, entstünden Landapotheken besonders hohe Fehlbeträge. „Die Einführung einer Pauschale ist für die Landapotheken eine logische Ergänzung zur Stärkung der Landärzte“, so der ABDA-Präsident.

ABDA-Geschäftsführer Karl-Heinz Resch stellte klar, dass es sich um eine einheitliche Pauschale für GKV- und PKV-Patienten handeln sollte. Die Apotheker sollen das Geld zwar ausschließlich von den Krankenkassen erhalten. „Die privaten Krankenversicherungen müssten den Krankenkassen ihren Anteil an der Gebühr aber zurück erstatten“, sagte Resch. Eine genaue Höhe der geforderten Pauschale nannte die ABDA allerdings nicht.

 

 

Auch bei der BtM-Gebühr und der Vergütung von Rezepturen sehen die ABDA-Funktionäre dringenden Handlungsbedarf: In diesen Bereichen seien „gewaltige Fehlbeträge“ entstanden. Rezepturen könnten nicht mehr kostendeckend durchgeführt werden. Bei der BtM-Gebühr erinnerte Becker daran, dass die Großhandelsgebühren die Apothekervergütung von 0,26 Euro pro Rezept deutlich übersteigen. 2,80 Euro pro eingelöstem BtM-Rezept seien daher realistisch.

Die ABDA drängt auf baldige Umsetzung ihrer Forderungen: „Die Apotheker brauchen das Geld jetzt“, sagte Wolf. So könnten die Vorschläge beispielsweise mit der AMG-Novelle realisiert werden, schließlich sei die ja gerade in der Pipeline.

Mit der Politik habe man schon über die Forderungen gesprochen, sagte der ABDA-Präsident. Die Reaktion sei „nicht negativ ausgefallen“. Trotzdem seien auch in Zukunft weitere Gespräche mit der Regierung nötig.

 

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