„Entspricht fast vollständig unseren Forderungen“

Abda feiert Spahns Verordnung

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Berlin -

Ab Mittwoch bekommen die Apotheken mehr Geld: Am Dienstag wurde im Bundesanzeiger die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erlassene Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung veröffentlicht und tritt am Folgetag in Kraft. Für die Abda ist das ein Grund zu feiern: Mit der Verordnung wurden fast alle ihrer Forderungen erfüllt, so Abda-Präsident Friedemann Schmidt.

„Deutschlands Apotheker begrüßen die Neuregelungen der Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung“, verkündet die Abda am Dienstag. Die Verordnung solle dazu beitragen, die Arzneimittelversorgung während der Corona-Pandemie sicherzustellen. „Als Heilberufler kämpfen wir Apotheker Tag für Tag an vorderster Front gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie“, erklärt Schmidt dazu. Die neue Verordnung gebe den Apothekern Rechtssicherheit und Handlungsspielraum, sodass sie schneller entscheiden und die Patienten insgesamt besser versorgen können. „Die Verordnung entspricht fast vollständig unseren Forderungen und Vorschlägen“, so Schmidt. „Sie gibt uns die Möglichkeit, die Zahl der Patientenkontakte zu verringern und somit Risikogruppen zu schützen“.

Auch BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer ist voll des Lobes und sieht in den neuen Möglichkeiten die Chance, sich als Berufsstand zu profilieren. „Mit dem Botendienst und der aut-simile-Regelung können wir Apotheker einmal mehr beweisen, dass wir soziale und pharmazeutische Kompetenz vor Ort bündeln und verantwortungsvoll einsetzen“, so Kiefer. Viele Apotheken hätten die Anzahl ihrer Botendienste im März bereits um mehr als fünfzig Prozent erhöht, um Risikogruppen oder Menschen in Quarantäne zuhause bedarfsgerecht zu versorgen. „Wo bisher nur ‚aut idem‘ möglich war, kann gemeinsam mit dem Arzt nun auch ‚aut simile‘ versorgt werden – dabei können wir Apotheker unsere Fachkompetenz mit engagiertem Engpassmanagement verbinden."

Der DAV-Vorsitzende Fritz Becker hebt ebenfalls vor allem auf die Botendienstpauschale ab. „Botendienste sind und bleiben Gemeinwohlaufgaben unserer Apotheken vor Ort. Bisher waren sie immer stark defizitär“, so Becker. „Mit einer Grundausstattung von 250 Euro pro Apotheke und 5 Euro Zuschuss pro Botendienst wird die Versorgung in diesen schwierigen Zeiten jetzt aber sehr gut unterstützt. Das begrüßen wir Apotheker uneingeschränkt. Die Krankenkassen fordern wir auf, mit uns eine unbürokratische und schnelle Lösung für die Abrechnung des Zuschusses zu finden.“

Ganz so uneingeschränkt wie Becker betont ist die Unterstützung aus der Apothekerschaft allerdings nicht. Tatsächlich gibt es auch Kritik an der Finanzspritze. So begrüßt der Bundesverband der Apothekenkooperationen (BVDAK) die Botendienstvergütung zwar ausdrücklich. Der Zuschlag sei aber nicht ausreichend, um die tatsächlichen Kosten zu decken, da hierfür stets Personal der Apotheke einzusetzen sei. Ähnlich sieht es bei dem einmaligen 250-Euro-Zuschlag für die Anschaffung von Schutzausrüstung aus. Auch der reiche nicht. Vielmehr sei eine angemessene Vergütung für den stark gestiegenen Beratungsbedarf sowie Aufwendungen in den Apothekenbetriebsräumen zu gewähren. „Der BVDAK schlägt deshalb vor, für die Zeit der Pandemie den Fixzuschlag nach § 3 Abs. 1 Arzneimittelpreisverordnung entsprechend rückwirkend ab dem 16. März 2020 zu erhöhen oder aber zumindest den Kassenabschlag nach § 130 Abs. 1 SGB auszusetzen“, so der BVDAK-Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann.

Deutlich stärkere Kritik kam unterdessen von den Herstellerverbänden, die befürchten dass der Staat im Kampf gegen die Sars-CoV-2-Pandemie Grundregeln der sozialen Marktwirtschaft aushebeln könnte. Denn neben dem Botendiensthonorar und der Einmalzahlung für die Anschaffung von Schutzausrüstung hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auch eine Reihe von Eingriffen in den Arzneimittelmarkt beschlossen. So kann das BMG nun von Herstellern und Vertreibern von Produkten des medizinischen Bedarfs Auskünfte etwa zu Produktionsmengen, Lagerbeständen und Preisen verlangen. Außerdem erhält Spahns Haus die Möglichkeit, den Handel mit bestimmten Arzneimitteln, deren Wirk- und Ausgangsstoffen einzuschränken. Den Verkauf dieser Produkte kann es untersagen und deren Abgabe an bestimmte Stellen zu festgesetzten Preisen anordnen.

Die Unternehmensverbände, darunter der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) und der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI), kritisieren nicht nur, dass die Auskunftspflicht einen erhöhten Erfüllungsaufwand und eine Gefahr für die Bertriebsgeheimnisse der Unternehmen mit sich bringe. Vielmehr handele es sich bei den möglichen Verkaufsbeschränkungen um eine faktische Enteignung, für die es einer gesetzlichen Grundlage benötige – und die Abwehrreaktionen in anderen Ländern provozieren könne, die letztlich der Versorgung in Deutschland schaden.

 

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