Zyto-Pfusch

ABDA: Falsche Anreize für Apotheken

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Berlin -

Als Konsequenz aus dem Bottroper Skandal um gepanschte Krebsmedikamente fordern die Apothekerverbände ein anderes Vergütungsmodell für die hoch spezialisierten Apotheken. Künftig dürfe nur noch die Herstellung solcher Mittel vergütet werden, forderte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt.

Geld sollten die sogenannten Schwerpunktapotheken für Krebspatienten „nur noch für tatsächlich erbrachte Leistung“ bekommen und nicht mehr für die Wirkstoffe. Bei der Honorierung der Produktion würden „falsche Anreize gesetzt“.

Ein wegen Betrugs angeklagter Bottroper Apotheker soll in mehr als 60.000 Fällen Krebsmedikamente massiv verdünnt und die Krankenkassen dabei um 56 Millionen Euro geprellt haben. Mehr als 1000 Krebspatienten sollen betroffen sein. Der beschuldigte Apotheker sitzt in Untersuchungshaft. In den spezialisierten Apotheken müsse es „gezielte Kontrollen“ geben, sagte Schmidt. „Aber auch das dahinterliegende Vergütungsmodell muss insgesamt geändert werden.“

Betroffene des Zyto-Skandals haben vor wenigen Tagen am frühen Abend vor der Alten Apotheke in Bottrop demonstriert. Zu dem Protestmarsch durch die Fußgängerzone aufgerufen hatte Heike Benedetti. Auch die 56-Jährige könnte im Rahmen ihrer Krebsbehandlung gepantschte Zyto-Rezepturen erhalten haben und wünscht sich mehr Transparenz bei der Aufklärung.

Die Staatsanwaltschaft hatte am 11. Juli beim Landgericht Essen (LG) Anklage gegen den 47-jährigen Apotheker aus Bottrop erhoben. S. wird vorgeworfen, von Anfang 2012 bis zu seiner Festnahme am 29. November 2016 bei der Herstellung von Sterilrezepturen von den geltenden Herstellungsregeln und ärztlichen Verordnungen abgewichen zu sein.

Die Anklage geht von 61.980 Fällen aus, in denen er Zubereitungen unter Verstoß gegen die Vorschriften in den Verkehr gebracht hat. Jeder einzelne Fall wird als besonders schwerer Fall des Verstoßes gegen das AMG qualifiziert – hier drohen jeweils bis zu zehn Jahre Haft. Diese Fälle umfassen alle Abgaben von Zubereitungen aus einer Liste von 35 Medikamenten, bei denen die Staatsanwaltschaft signifikante Mengenabweichungen bei Einkauf und Abrechnung festgestellt hat. Bei der Festnahme wurden zum Teil Präparate mit weiteren Wirkstoffen sichergestellt. Betroffen sei „eine niedrige vierstellige Zahl von Patienten“, bestätigte eine Behördensprecherin.

S. wird zur Last gelegt, die Beschaffungspraxis der Apotheke systematisch so ausgerichtet zu haben, dass es von vornherein unmöglich war, die große Vielzahl der von ihm vertriebenen Zubereitungen mit den verschriebenen Wirkstoffen in den verschriebenen Mengen herzustellen. Er soll die Zubereitungen daher in einer nicht näher quantifizierbaren Vielzahl von Fällen mit deutlich weniger Wirkstoff als ärztlich verordnet in den Verkehr gebracht haben.

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