AMG-Novelle

ABDA: E-Rezept „letzte digitale Meile“ für Apotheken

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Berlin -

Die ABDA hat die die Pläne von Jens Spahn zur Einführung des E-Rezepts ab 2020 begrüßt: „Wir haben dem Bundesgesundheitsminister bereits im Sommer ein Konzept unterbreitet, wie wir uns die Einführung einer elektronischen Verordnung vorstellen. Wir wollen hier federführend unsere Expertise einbringen“, so ABDA-Friedemann Schmidt. Spahn hatte in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) erneut angekündigt, zum E-Rezept in Kürze einen Gesetzentwurf zu präsentieren.

Aus ABDA-Sicht ist beim E-Rezept besonders wichtig, „dass der Patient der Herr seiner Daten bleibt und weiterhin die freie Apothekerwahl hat“, so Schmidt. Zugleich müssten die Prozesse zwischen Ärzten, Apothekern und Krankenkassen auf Basis der Telematik-Infrastruktur (TI) eindeutig festgelegt werden. Die Apothekerschaft stelle einige Forderungen an E-Rezepte. Schmidt: „Das E-Rezept darf kein Handelsobjekt werden, deshalb muss zum Beispiel das Makeln damit verboten werden. Außerdem muss auch in der digitalen Welt das Zuweisungsverbot Bestand haben. Die Entscheidungshoheit des Patienten, welche Apotheke sein Rezept beliefern soll und wo er sich beraten lassen will, muss erhalten bleiben.“

Digitalisierte Arbeitsabläufe seien in den Apotheken längst selbstverständlich. Schmidt: „Sobald Apotheker das Papierrezept in Händen halten, sind alle danach folgenden Prozesse wie zum Beispiel die Auswahl des passenden Rabattarzneimittels, die Warenbestellung oder die Abrechnung komplett digitalisiert. Für uns ist das E-Rezept nur die letzte digitale Meile, die noch zu überbrücken ist.“

Laut FAZ-Bericht sollen Ärzte nicht nur per Videosprechstunde Patienten beraten, sondern bald auch Arzneimittelrezepte digital ausfertigen können. Das sehe eine Gesetzesänderung vor, die Spahn vorbereite und die spätestens 2020 greifen soll. „Erst das elektronische Rezept macht Telemedizin zu einem Erfolgsprojekt“, sagte Spahn dem Blatt. Deswegen schaffe er nun den Rahmen, damit Patienten künftig auch dann Medikamente verschrieben werden könnten, wenn sie nur eine Videosprechstunde besuchten. „Die Telemedizin spart Ärzten und Patienten Zeit und Wege – vor allem auf dem Land und außerhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten.“

Spahn will Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen dem Bericht zufolge verpflichten, Regeln zu vereinbaren, damit Rezepte auch ausschließlich in elektronischer Form eingesetzt werden können. Sie haben dafür sieben Monate Zeit, nachdem die Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) in Kraft getreten ist. Das wird voraussichtlich im Frühjahr 2020 geschehen. Technische Details der Speicherung und des Zugriffs per Karte und oder per Handy-App sollen Kassen, Ärzte und Apotheker untereinander ausmachen. Das Projekt ist den Angaben zufolge eines der Themen, die Spahn auf der Digital-Klausur des Bundeskabinetts am Mittwoch und Donnerstag vorstellen will.

Zugleich soll das Verbot aufgehoben werden, nach dem Apotheken verordnungspflichtige Arzneimittel nicht abgeben dürfen, wenn der Arzt den Patienten nur telemedizinisch beraten hat. Im November 2016 hatte der Bundestag mit der 4. AMG-Novelle das sogenannte DrEd-Verbot und auch das Verbot des Teleshoppings mit Arzneimitteln beschlossen. Die Neufassung untersagte Apotheker die Abgabe von Rx-Arzneimitteln, wenn die Verordnung offenkundig nicht nach einem direkten Arzt-Patienten-Kontakt ausgestellt wurde. Die 4. AMG-Novelle schreibt vor, dass jeder Verordnung ein direkter Arzt-Patienten-Kontakt vorausgehen muss.

In der anstehenden AMG-Novelle will Spahn außerdem als Folge der Valsartan- und Lunapharm-Vorgänge die Arzneimittelaufsicht neu ordnen. Es geht um eine stärkere Zentralisierung der heute von den Ländern verantworteten Aufsicht und um Haftungsfragen. „Wir werden sehr bald gesetzliche Regelungen vorlegen, die aus Lunapharm und Valsartan, den beiden Arzneimittelskandalen, auch Schlussfolgerungen ziehen. Und dann eben konkret Regelungen verändern“, hatte Spahn bereits im Oktober auf Facebook angekündigt. Änderungen soll es auch im Fall von Arzneimittelrückrufen geben. Auf dem Prüfstand stehen bei Spahn dem Vernehmen nach auch Haftungsfragen bei Rabattverträge.

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