Die Abda hat die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums kritisiert, wonach Ärzt:innen künftig Paxlovid und Lagevrio direkt an Patient:innen abgeben sollen. „Die ABDA lehnt die Überlegung, Arzneimittel außerhalb des eingespielten und sicheren Vertriebswegs über die Apotheken abgeben zu lassen, aus grundsätzlichen Erwägungen strikt ab“, heißt es in der Stellungnahme zum Referentenentwurf der Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung.
Mit den bestehenden Regelungen bestehe ein zuverlässiger und hinreichender Rechtsrahmen zur ordnungsgemäßen Versorgung der Patient:innen mit antiviralen Arzneimitteln, so die Abda. Eine unverzügliche Abgabe, sogar Lieferung über den Botendienst, sei flächendeckend im gesamten Bundesgebiet sichergestellt. Dies gelte insbesondere auch Pflegeheime, die nach dem Entwurf des BMG auch Paxlovid an Lager legen sollen.
Die Abda ist überzeugt, dass dispensierende Ärzt:innen nichts bringen: „Die Erfahrungen aus der Praxis belegen, dass – auch angesichts der Bevorratung in den Apotheken – nicht die Verfügbarkeit und Abgabe der Arzneimittel das Problem darstellt, sondern vielmehr die fehlende Bereitschaft der Ärzt:innen (aus welchen Gründen auch immer), diese Arzneimittel zu verschreiben.“ Die Abda fordert daher nachdrücklich, von den geplanten Änderungen Abstand zu nehmen.
Gerade die erforderliche hochkomplexe Prüfung möglicher Wechselwirkungen müssten im „vertrauensvollen und partnerschaftlichen Dialog zwischen den beteiligten Heilberufen vorgenommen“ werden. Ohne die Einbindung der Apotheker:innen drohe ansonsten eine schlechtere Versorgung.
Die Abda äußert zudem Zweifel an der praktischen Umsetzung. Positiv Getestete müssten sich isolieren, dürften in den allermeisten Praxen sowieso nicht persönlich erscheinen. Eine Versorgung über den Botendienst der Apotheke funktioniere im Verordnungsfall bis zur Lieferung an die Haustür oder ans Krankenbett sicher und effizient. Für die nun vorgesehene direkte Abgabe der Arzneimittel durch die Ärzt:innen wäre dagegen ein direkter persönlicher Kontakt erforderlich, da ein medizinischer Botendienst gar nicht existiere.
Und nicht zuletzt fürchtet man bei der Abda, dass der Gesetzgeber die Büchse der Pandora öffnet, wenn die Trennung der Berufe aufgelöst wird: „Grundsätzlich werden den Ärzt:innen hier direkte finanzielle Anreize zu einer Arzneimittelverordnung und -abgabe eröffnet. Dies halten wir insgesamt für bedenklich.“
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