Heute findet im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags eine Anhörung zum Digital-Gesetz (DigiG) und zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) statt. Die verschiedenen Verbände und Kammern haben erwartungsgemäß unterschiedliche Positionen zu den geplanten Änderungen. Die Abda bemängelt inhaltliche Fehler in beiden Gesetzesentwürfen.
Knappe Ressourcen für die notwendigen IT-Entwicklungen und die sehr ambitionierten Umsetzungsfristen sieht die Apothekerschaft kritisch. Neue Anwendungen, Komponenten und Dienste für alle Leistungserbringer bräuchten mindestens zwölf Monate, eine anschließende Rolloutphase weitere Wochen. Aus dem Gesetz resultierende Mehraufwände bei allen Beteiligten blieben unberücksichtigt, Fragen der Refinanzierung blieben völlig ungeklärt.
Beim Thema assistierte Telemedizin würden ärztliche Leistungen in Apotheken geholt, das widerspreche geltendem Recht, das eine bauliche Trennung der Apothekenbetriebsräume von anderweitig gewerblich oder beruflich genutzten Räumen verlangt. Außerdem bräuchte das Gesetz einen Zusatz, der es überregionalen und ausländischen Anbietern telemedizinischer Leistungen erschwere, einzusteigen. Die womögliche Versorgung über medizinische Callcenter gehe am Patientenwohl vorbei.
Künftig könnten laut GDNG-Entwurf Krankenkassen eine automatisierte datengestützte Auswertung der Patientendaten vornehmen, um ihre Versicherten individualisiert anzusprechen. Die Abda lehnt das „als schwerwiegenden Eingriff in das persönliche Beratungsverhältnis zwischen Patientinnen und Patienten und den Leistungserbringern strikt ab“.
Dr. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), fordert eine praxistaugliche Digitalisierung mit echtem Mehrwert und den Schutz des vertrauensvollen Arzt-Patienten-Verhältnisses. „Wir als KBV begrüßen grundsätzlich eine Digitalisierung, die die Versorgung besser macht, die Praxen entlastet und zusätzliche Kosten vermeidet“, so Steiner. Die im DigiG vorgesehene Flexibilisierung der Telemedizin sei ein Schritt in die richtige Richtung.
Die bisherigen Erfahrungen mit digitalen Anwendungen wie der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder dem E-Rezept seien leider nicht genutzt worden. „Stattdessen setzt man weiterhin auf Sanktionen gegen Praxen.“ Der Akzeptanz für die Digitalisierung sei das nicht dienlich. Hier sollten „endlich die Hersteller in die Pflicht“ genommen werden, praxistaugliche und nutzerfreundliche Anwendungen bereitzustellen, damit die elektronische Patientenakte (ePA) erfolgreich eingesetzt werden kann. An dieser Stelle müssten die Krankenkassen informieren, findet die Ärztevereinigung. „Ein Auslagern dieser Aufklärung in die Praxen sorgt bei den Kolleginnen und Kollegen für erheblichen Mehraufwand – angesichts der ohnehin knappen Arztzeit ist das untragbar.“
Dass laut GDNG Krankenkassen befähigt werden, die Daten der Versicherten zu verarbeiten, um von sich aus Versicherte auf mögliche Gesundheitsrisiken hinzuweisen, lehnen die Ärzte ab. „Das ist ein klarer Eingriff in die Therapiehoheit von Ärztinnen und Psychotherapeuten und beschädigt das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis.“
Grundsätzlich sei es positiv zu bewerten, dass Apotheken assistierte Telemedizin anbieten könnten. Die Formulierung zur Erbringung „einfacher medizinischer Routineaufgaben“ sei schwer von den pharmazeutischen Dienstleistungen abzugrenzen. Auch die Abgrenzung zur Vergütung nach AMPreisV und zur ärztlichen Behandlung sei schwierig. „Hier besteht die Gefahr der Zwei-, wenn nicht sogar der Dreifachvergütung für die gleiche Leistung“, so die AOK in ihrer Stellungnahme. Ähnlich hatte der Hausärztinnen- und Hausärzteverband argumentiert.
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) freut sich über einen Änderungsantrag, nach dem versorgungskritische, patentfreie Arzneimittel ohne Therapiealternative vom Preismoratorium befreit werden sollen. Dieses war mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz bis zum 31. Dezember 2026 verlängert worden.
Das wäre „ein erster, richtiger Schritt“, so BAH-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Cranz. „Es sind jedoch deutlich weitergehende Maßnahmen erforderlich, um Planungssicherheit für Unternehmen zu gewährleisten und die Versorgung nachhaltig zu verbessern.“
Die angestrebte Integration von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) in die Therapiebegleitung, wie Blutzuckermessen im Rahmen einer medikamentösen Diabetesbehandlung, begrüßt der BAH. „Digitale Gesundheitsanwendungen, die die Therapie unterstützen, bringen große Vorteile für die Patientenversorgung.“ So könnten medikamentöse Behandlungen genauer überwacht werden.
Bezüglich des GDNG sei eine einheitliche Datengrundlage notwendiger Wegbereiter. „Bestehende Datenmonopole der Gesundheitsbranche“ sollten jetzt aufgebrochen werden. Nur anhand einer gemeinsamen Basis könnten beispielsweise Preisverhandlungen durchgeführt werden. Außerdem sei die Sicherung der Vertraulichkeit von Forschungsergebnisse anhand der Daten gegenüber Dritten noch nicht eindeutig geklärt.
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