Kooperation

Parkinson-Patienten: Apotheke statt DocMorris

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Berlin -

Die Deutsche Parkinson Vereinigung (DPV) wechselt die Seiten. Die Patientenorganisation hat ihre Kooperation mit der niederländischen Versandapotheke DocMorris beendet und ist eine Partnerschaft mit der ABDA eingegangen. Die Ironie der Geschichte: Die DocMorris-Boni für DPV-Mitglieder haben zum EuGH-Urteil geführt, das ausländische Versender von der Preisbindung freistellt.

DPV-Geschäftsführer Friedrich-Wilhelm Mehrhoff begründet den Partnerwechsel so: „Versandapotheken sind zwar telefonisch erreichbar, aber in der Betreuung der Parkinson-Patienten haben Apotheken vor Ort den klaren Vorteil, ganz nah dran, schnell verfügbar und persönlich ansprechbar zu sein.“ Der Patientenverein hat seine bisherige Kooperation mit DocMorris beendet und setzt jetzt auf die Präsenzapotheken. „Tausende Parkinson-Patienten können darauf setzen, künftig noch individueller und kompetenter von ihrer Apotheke vor Ort betreut zu werden“, so Mehrhoff.

Die „längerfristig angelegte Partnerschaft“ zwischen ABDA und DPV soll zur Verbesserung der pharmazeutischen Betreuung der bundesweit 300.000 Parkinson-Patienten durch die 20.000 öffentlichen Apotheken beitragen. Im Dezember hatte bereits ein Spitzentreffen beider Verbände in Münster stattgefunden.

Unter anderem soll der Kontakt zwischen DPV und Apothekerschaft auf regionaler Ebene vertieft und das spezifische Fortbildungsangebot für Apotheker ausgebaut werden. Neben der Zertifikatsfortbildung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe über „Beratung und Medikationsmanagement bei Parkinson-Patienten“ sollen Fallbeispiele zu Parkinson in das Fortbildungscurriculum Medikationsanalyse aufgenommen werden. Zudem ist angedacht, besonderen Betreuungsbedarf von Parkinson-Patienten durch Befragungen zu identifizieren.

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt sagt zur Partnerschaft: „Die Apotheken begleiten schon heute ihre Parkinson-Patienten mit viel Zuwendung. Mit den zusätzlich geplanten Maßnahmen können Apotheker ihre Kenntnisse jetzt vertiefen und diese Patienten mit besonderen Bedürfnissen noch besser pharmazeutisch betreuen. Das ist ein Fortschritt für Patienten und Apotheker.“

Die DPV ist eine Selbsthilfe-Vereinigung mit 23.000 Mitgliedern sowie 450 Regionalgruppen und Kontaktstellen. Das Ziel der Vereinigung ist es, die Lebensumstände von Parkinson-Patienten und deren Partnern zu verbessern. Gemäß der früheren Kooperation mit DocMorris hatten DPV-Mitglieder Boni erhalten, wenn sie ihre Rezepte an die niederländische Versandapotheke schickten.

Dagegen hatte die Wettbewerbszentrale geklagt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hatte den Fall dem EuGH vorgelegt. Am 19. Oktober 2016 entschieden die Luxemburger Richter, dass ausländische Versender nicht an die deutschen Preisvorschriften gebunden sind. Der Fall liegt jetzt wieder beim OLG. Die DPV hatte sich in den Verfahren sogar von den DocMorris-Anwälten vertreten lassen.

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