Inhaberbefragung

Abda-Datenpanel: 200 Euro Aufwandsentschädigung

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Berlin -

Bis der Daten-Hub an den Start geht, läuft das Daten-Panel. Die Abda ruft Apothekeninhaber:innen und -leiter:innen zur Teilnahme an der mittlerweile sechsten Befragung auf. Bis zum 10. November können umfangreiche Informationen zur Apotheke abgegeben werden. Mittlerweile gibt es eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 200 Euro (brutto).

Ziel der Befragung sei es, verlässliche Daten zu generieren, die die Abda in Gesprächen mit Politik und Krankenkassen nutzen könne. Insgesamt wird zu fünf Themengebieten gefragt – Charakteristika der Apotheke und Angaben zur Person, flächendeckende Versorgung, Apotheke und Impfung, betriebswirtschaftliche Kennzahlen sowie zum neuen Themenfeld Opioidsubstitution. Zudem können die Ergebnisse für den Apothekenwirtschaftsbericht 2024 und das Statistische Jahrbuch „Die Apotheke: Zahlen, Daten, Fakten 2024“ genutzt werden.

Die Online-Umfrage findet in Kooperation mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) statt. Nutzer der Ixos (Pharmatechnik) und Winapo (CGM Lauer) haben die Möglichkeit, eine Zusammenstellung der Wirtschaftsdaten direkt aus der Warenwirtschaft in den Fragebogen zu übertragen. Bei Pharmatechnik finde sich diese Zusammenstellung unter der Rubrik Basisauswertungen „Abda-Jahresumfrage“.

Das Abda-Datenpanel wird jährlich erhoben. Die Beantwortung der Fragen nimmt etwa 30 bis 45 Minuten Zeit in Anspruch. Um den Zugang zum Onlinefragebogen freizuschalten, werden von den Teilnehmenden verschiedene Angaben benötigt. Dazu gehören die Apothekerkammer und die NNFID, die jedem Schreiben des Nacht- und Notdienstfonds (NNF) entnommen werden. Erst dann wird eine individuelle Teilnehmernummer generiert. Wer bereits in den vergangenen Jahren an der Befragung teilgenommen hat, kann die alten Zugangsdaten nutzen.

Sind alle Fragen zu den verschiedenen Themengebieten abgearbeitet, werden die Antworten gesichert und den Teilnehmenden eine Übersicht zu den Fragen und Antworten als Download zur Verfügung gestellt.

Die Auswertung der Daten übernimmt das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Diese werden pseudonymisiert und aggregiert, sodass eine Identifizierung nicht möglich ist, versichert die Abda.

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