Resolution des Gesamtvorstands

Abda: Corona-Erleichterungen erhalten!

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Berlin -

Die Covid-19-Pandemie hat viel erschwert – aber auch manches erleichtert. So manches regulatorische Hindernis wurde zeitweise aus dem Weg geräumt, um eine unbürokratische und effiziente Arzneimittelversorgung zu ermöglichen. Geht es nach der Abda, soll das auch so bleiben: Der Gesamtvorstand hat am Donnerstag eine Resolution verabschiedet, in der er fordert, die Corona-Sonderregelungen auch über die Pandemie hinaus aufrechtzuerhalten.

Die Abda hat eine Resolution verabschiedet, in der sie von der Politik fordert, „in einen Dialog mit der Apothekerschaft zu treten“, um eine Verstetigung der Erleichterungen durchzusetzen, die Apotheken während der Covid-19-Pandemie zugestanden wurden. Der Entschließungsantrag, den der Bayerische Apothekerverband und der Berliner Apothekerverein eingebracht haben, wurde am Donnerstag vom Gesamtvorstand der Abda verabschiedet.

Der hält es demnach „im Interesse einer dauerhaften Verbesserung der Patientenversorgung für geboten, die Regelungen, die den Apotheken in der Pandemie einen erweiterten Handlungsspielraum gegeben haben, insbesondere die Regelungen zu den erweiterten Auswahlmöglichkeiten für Apotheken (§ 1 Abs. 2 bis 4 SARS-CoV-2- AVV) sowie zur Vergütung des Botendienstes“ dauerhaft aufrecht zu erhalten. „Die Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland begrüßen die mit der Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (Sars-CoV-2-AVV) getroffenen Maßnahmen zur Erweiterung der Auswahlmöglichkeiten für Apothekerinnen und Apotheker bei der unmittelbaren Versorgung der Patientinnen und Patienten ausdrücklich“, heißt es im Beschluss.

Die Regelungen hätten in den vergangenen Wochen unter den Bedingungen der Pandemie und einer anhaltend hohen Zahl von Arzneimittellieferengpässen „erheblich dazu beigetragen, die Arzneimittelversorgung insbesondere der chronisch kranken Menschen in Deutschland jederzeit sicherzustellen und sachgerecht zu gestalten“. Darüber hinaus habe die Vermeidung unnötiger Kontakte Patienten und Mitarbeiter in Apotheken vor einer Infektion mit Sars-CoV-2 geschützt.

Im März hatten erst die Ersatzkassen, danach auch die AOKen und die BKKen bekanntgegeben, dass die Rabattverträge nur noch eingeschränkt umgesetzt werden müssen. Grundsätzlich müsse ein Rabattarzneimittel vorrangig abgegeben werden; hat die Apotheke das rabattierte Arzneimittel nicht auf Lager, darf aber auf eine Bestellung verzichtet und ein möglichst preisgünstiges Arzneimittel abgegeben werden. Die im April beschlossene Vergütung des Botendienstes von 5 Euro pro Fahrt wurde indes schon verstetigt, sie soll künftig aber nur noch 2,50 Euro betragen. Die Abda hingegen fordert eine Vergütung von 7 Euro.

Der Abda-Gesamtvorstand hatte sich am Donnerstag erstmals als sogenannte Hybridveranstaltung statt. Erstmals seit Beginn der Pandemie kamen die Teilnehmer nicht in einer reinen Videokonferenz zusammen, sondern waren teils unter Hygienauflagen in der Abda-Zentrale vor Ort, teils per Video zugeschaltet. In der Versammlung wurden erste Konsequenzen debattiert, die sich aus der Corona-Pandemie für die Arzneimittelversorgung in Deutschland und für die Arbeit des Verbandes ergeben.

Ebenfalls auf der Agenda standen die im Herbst anstehenden Mitgliederversammlungen und Wahlen bei Abda, BAK und DAV sowie die anstehenden Vorstandswahlen. Die Frage ist, wie die unter Pandemiebedingungen organisiert werden können. Am Mittwoch hatte der geschäftsführende Abda-Vorstand beschlossen, die jeweils mit Vorstandswahlen einhergehenden Mitgliederversammlungen von BAK am 26. November, DAV am 2. Dezember und der Abda am 9. Dezember als Hybrid-Veranstaltungen durchzuführen.

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