Abda: Brutto oder netto? APOTHEKE ADHOC, 30.08.2021 12:22 Uhr
Für übrig gebliebene Grippeimpfstoffe sollen die Apotheken 16 Millionen Euro als Entschädigung erhalten. Zu viel? Zu wenig? Die Abda hatte eine Stellungnahme angekündigt, aber die ist im Wesentlichen eine Frage an das Bundesgesundheitsministerium (BMG).
„Um spätere Unklarheiten zu vermeiden, regen wir an, an geeigneter Stelle in der Begründung klarzustellen, ob der im Verordnungsentwurf genannte Erstattungsbetrag von bis zu 16 Millionen Euro als Brutto- oder Nettobetrag zu verstehen ist“, schreibt die Abda in ihrer Stellungnahme zur Verordnung über die Rückerstattung nicht genutzter saisonaler Grippe-impfstoffe (Grippeimpfstoffrückerstattungsverordnung).
Ansonsten ist die Abda einverstanden: Man teile die Darstellung des Problems der in der letzten Grippesaison in den öffentlichen
Apotheken verbliebenen Grippeimpfstoffdosen, welche von den Apotheken vorfinanziert wurden, aber nicht weiterverkauft werden konnten, sowie die in dem Verordnungsentwurf gegebene ursächliche Erklärung. Der gefundene Lösungsansatz wird als „sachgerecht und pragmatisch zugleich“ begrüßt.
„Die Regelungen sind geeignet, gegenüber den öffentlichen Apotheken ein Zeichen zu geben, dass ihr Einsatz für die Verfügbarkeit von Grippeimpfstoff gesamtgesellschaftlich gewünscht war, und dass eine ungerechtfertigte wirtschaftliche Belastung vermieden werden soll.“ Insofern sieht die Abda auch ein „motivierendes Zeichen“ für die bevorstehende Grippeimpfsaison 2021/2022.
Die Abwicklung über den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) wird ebenfalls als sachgerecht angesehen und dementsprechend „ausdrücklich unterstützt“. Laut Verordnung zahlt der NNF den Betrag nach Abzug der Verwaltungskosten an die Apotheken aus.
Insgesamt 16 Millionen Euro soll das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zur Verfügung stellen. „Die konkrete Höhe des Anspruches richtet sich nach dem jeweiligen Apothekeneinkaufspreis und der Anzahl nicht abgegebener Grippeimpfstoffe.“ Die Apotheken müssen entsprechend melden, wie viele Dosen übrig geblieben sind und zu welchem Einkaufspreis diese beschafft wurden.
Weil wegen der Corona-Pandemie mit deutlich höherer Nachfrage gerechnet wurde, hatte das BMG im vergangenen Frühjahr 6 Millionen Dosen zusätzlich bestellt, sodass die Gesamtzahl bei 26 Millionen lag. Im Vorjahr waren insgesamt 14 Millionen Dosen verimpft worden. Dass dennoch so viel Impfstoff übrig blieb, war der schlechten Koordination bei der Auslieferung der Impfstoffe geschuldet: Im Herbst kam es zunächst zu einem Ansturm auf die Praxen. Dann musste Apotheker:innen und Ärzt:innen auf Nachschub warten, insbesondere die nationale Reserve des Bundes wurde erst im November in größerem Umfang ausgeliefert. Da war die Nachfrage seitens der Patient:innen aber schon eingebrochen. Der Impfstoff blieb in den Apotheken liegen.
„Die zeitlich gestreckte Auslieferung der Grippeimpfstoffe, Doppelbestellungen von Ärztinnen und Ärzten sowie nicht wahrgenommene Impftermine führten jedoch dazu, dass nicht alle an Apotheken gelieferte Impfstoffdosen zur Verimpfung an Arztpraxen abgeben werden konnten“, schreibt das BMG dazu.
Schon im Februar hatte der Apothekerverband Nordrhein seine Mitglieder befragt und hochgerechnet, dass bundesweit noch rund 1 Million Impfdosen im Wert von über 10 Millionen Euro lagern könnten. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) verhandelte mit dem BMG über eine Entschädigung, zumal der Großhandel seine Restbestände zurückgeben konnte.
Auch in diesem Jahr setzt das BMG auf zusätzliche durch den Bund beschaffte Impfdosen Grippeimpfstoff. Für die kommende Grippeimpfsaison 21/22 wurde eine nationale Reserve von 6,85 Millionen Grippeimpfstoffdosen beschafft. Diese sollen im Herbst erneut regulär über die Apotheken an die Praxen abgegeben werden, sodass insgesamt wieder rund 26 Millionen Dosen zur Verfügung stehen. Für die Regelversorgung gibt das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) 19 Millionen Dosen an. Dazu kommt die Reserve von 20 Prozent, die die Hersteller auf eigene Rechnung produzieren müssen.