ABDA: BMWi-Verordnung ist „leistungsfeindlich“ APOTHEKE ADHOC, 02.08.2012 16:17 Uhr
Die ABDA hat den Apothekern ein Argumentationspapier zur Verfügung gestellt, mit dessen Hilfe die Pharmazeuten bei ihren Wahlkreisabgeordneten vorsprechen sollen. In dem Papier bezeichnet die ABDA die Honorarerhöhung um 25 Cent als „völlig unzureichend“. Gegenüber den Politikern sollen die Apotheker insbesondere die Rechenmethodik des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) kritisieren.
Das BMWi hatte in der Verordnung die Rohertragszuwächse der durchschnittlichen Apotheke mit den Mehrausgaben verrechnet. Damit war das Ministerium nur auf einen Betrag von rund 8600 Euro gekommen, der auszugleichen sei. Die ABDA hatte einen Ausgleich aller Mehrausgaben in Höhe von 38.000 Euro gefordert.
„De facto wird das Honorar damit auf das Jahr 2004 eingefroren. Das ist leistungsfeindlich, denn durch mehr Leistung kann der Apotheker keinen Honorarzuwachs erarbeiten“, so das Argument der ABDA. Eine solche Deckelung sei nicht gesetzlich vorgesehen und existiere für keinen anderen Leistungserbringer.
Auch die Meinung der Politik, dass die Apotheker aufgrund gesteigerter Packungszahlen mehr verdienten, will die ABDA nicht gelten lassen: Mit den mehr abgegeben Packungen sei keine Erhöhung des Betriebsergebnisses verbunden. „Der Grund: Werden mehr Packungen abgeben, erhöht sich der Personalbedarf“, heißt es in dem Papier.
Die Apotheker sollen mit den Politikern auch über den Kassenabschlag für das kommende Jahr reden: Die Formulierung in der Verordnung, nach der die wirtschaftliche Entwicklung der Apotheken in den Verhandlungen mit den Kassen keine Rolle mehr spielen darf, bezeichnet die ABDA als „missverständlich“. „Wir fordern eine Klarstellung, dass als Verhandlungsbasis für die anstehenden Abschlagsverhandlungen in diesem Jahr 1,75 Euro heranzuziehen sind.“
Das Argumentationspapier kann von allen Apothekern im Mitgliederbereich der ABDA-Homepage eingesehen werden. Zudem will die ABDA das Papier an alle Mitgliedsorganisationen schicken. Die wiederum sollen es an die Apotheken verteilen. Bereits gestern hatte die ABDA einen Kundenflyer verschickt, mit dem die Pharmazeuten ihre Kunden über die Honoraranpassung aufklären sollen.