Abda bespricht Skonto-Urteil Carolin Ciulli, 14.02.2024 14:45 Uhr
Die Abda will nach dem Skonto-Urteil unter Umständen den Forderungskatalog für Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) anpassen. Mögliche Reaktionen sollen am Donnerstag bei der Sitzung des Gesamtvorstands in Berlin besprochen werden. Aus den Mitgliedsorganisationen kommen dazu verschiedene Rückmeldungen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte mit seiner Entscheidung, dass Skonti bei Rx-Medikamenten unzulässig sind, sofern der Nachlass insgesamt über die 3,15-prozentige Spanne hinausgeht, für einen großen Schrecken gesorgt. Apotheker:innen warnten vor Schließungen und forderten eine angemessene Reaktion der Abda. Dort räumt man ein, dass das Urteil „im Berufsstand verständlicherweise zu großer Unruhe und Sorgen geführt“ habe.
Man habe sich „sofort nach Bekanntwerden der Entscheidung in einer Krisensitzung am 8. Februar 2024 mit dem Thema befasst und das weitere Vorgehen erörtert“, heißt es in einem Schreiben der Abda an die Mitgliedsorganisationen. Die allgemeinen Auswirkungen ließen sich ohne die Begründung aber noch kaum abschätzen. Sicher sei, „dass mit dieser Entscheidung erneut die wirtschaftliche Situation vieler Apotheken verschlechtert wird und sich so die Notwendigkeit nochmals verstärkt, den Apotheken eine Soforthilfe zur schnellen Verbesserung der wirtschaftlichen Situation zu gewähren“.
Die Abda will mit dem Gesamtvorstand am Donnerstag über mögliche Auswirkungen des Urteils „unter rechtlichen und ökonomischen Gesichtspunkten“ sprechen.
„Da wird erfahrungsgemäß nichts kommen“, heißt es aus einer Mitgliedsorganisation. Die Abda werde geduldig abwarten und zu keinem Aktionismus aufrufen. Zwischenzeitlich wurde bereits von mehreren Seiten ein Aus des Kassenabschlags gefordert. Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) fordert nicht nur das Ende des Zwangsrabatts, sondern auch die Streichung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel.
In Sachsen ist ging man als Reaktion so weit, die Mitglieder auf Protestaktionen einzustimmen. Für Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), kam die Entscheidung nicht überraschend. Man sei gespannt, was Hubmann nach dieser Äußerung aus der Schublade hole, heißt es aus einem Gremium.
Die Wettbewerbszentrale hatte den Reimporteur Haemato verklagt, der im Direktgeschäft 3,04 Prozent Rabatt plus 3 Prozent Skonto geboten hatte. Dazu mussten die Apotheken ihre Rechnung innerhalb von 14 Tagen begleichen; das reguläre Zahlungsziel liegt bei einem Monat. Der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro), zeigte sich zufrieden und begrüßt die Entscheidung. Denn damit habe der Bundesgerichtshof (BGH) Rechtssicherheit geschaffen.
Der Gesamtvorstand der Abda besteht aus den 34 Präsident:innen beziehungsweise den Vorsitzenden der Mitgliedsorganisationen sowie den Mitgliedern des Geschäftsführenden Vorstandes. Zudem gehören ihm vier nicht selbstständig tätige Apotheker:innen an.