Standesorganisationen

ABDA arbeitet an Jahresstrategie

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Berlin -

Die ABDA ist mit vielen offenen Fragen ins neue Jahr gestartet: Welcher Kassenabschlag muss gezahlt werden? Wann kommt die Notdienstpauschale? War die ABDA in den Datenskandal involviert? Um diese und andere Themen zu besprechen, hat der neue ABDA-Präsident Friedemann Schmidt Vertreter aus allen Mitgliedsorganisationen nach Berlin eingeladen: Zwischen dem 19. und 21. Februar wollen sich die neuen Gesichter bei der ABDA einerseits vorstellen – und ein Arbeitsprogramm für die nächsten Jahre erarbeiten.

Die ABDA hat den Termin geschickt ausgewählt: Da am 19. Februar der Gesamtvorstand der Bundesapothekerkammer (BAK), am 20. Februar der Gesamtvorstand der ABDA und am 21. Februar der Gesamtvorstand des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) zusammen kommen, sind die meisten Vertreter aus den Mitgliedsorganisationen ohnehin schon in Berlin.

Zu besprechen gibt es genug: In der BAK dürfte die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) nochmals ins Visier genommen werden. Dem Vernehmen nach plant die ABDA, sich beim Gesetzgeber für kleinere Nachbesserungen einzusetzen. Auch die von Schmidt angekündigten neuen Aufgabengebiete der Apotheker müssen von der BAK zumindest mitentwickelt werden.

Insgesamt will sich die BAK dem Vernehmen nach einen Plan zurecht legen, wie pharmazeutische Themen und die Kompetenz der Apotheker wieder prominenter in der Öffentlichkeit platziert werden können.

Auch wenn es noch keine offizielle Tagesordnung gibt, dürfte der Datenskandal eines der Themen der Sitzung des ABDA-Gesamtvorstandes werden. Eventuell wird Schmidt erste Ergebnisse der Untersuchungsgremien vorstellen, vielleicht auch schon den angekündigten Experten.

Klärungsbedarf gibt es auch bei der Notdienstpauschale: Sollte die Regierung bis Mitte Februar noch keinen Entwurf vorgelegt haben, müsste die ABDA öffentlich dagegen protestieren. Wenn ein Plan vorliegt, müssen sich die Apotheker an deren Umsetzung machen.

Beim Treffen des DAV dürfte es heißen: Kassenabschlag, Kassenabschlag, Kassenabschlag. Die Situation ist prekär: Es gibt weder ein Verhandlungsergebnis noch einen Schiedsspruch. Die Rechenzentren arbeiten im Auftrag des DAV – und ohne Zustimmung der Kassen – mit 1,75 Euro. Der GKV-Spitzenverband hat Klagen angekündigt. Und: Für das inzwischen eröffnete Schiedsverfahren gibt es bislang keine vollständig besetzte Schiedsstelle.

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