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ABDA: 100 Prozent für e.V.

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Berlin -

Die ABDA wird ein eingetragener Verein (e.V.). Das hat die Mitgliederversammlung soeben einstimmig entschieden. Die Umwandlung war im Vorfeld des geplantes Hauskaufs am Hauptbahnhof notwendig geworden. Bereits in der Sondersitzung des Gesamtvorstands waren die Bedenken ausgeräumt worden.

Der Beschluss wurde von allen Delegierten der Mitgliederversammlung mitgetragen. Zum Abstimmungsergebnis sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Ich freue mich über das einstimmige Votum. Die Umwandlung ist zwar ein rein formaler Akt, aber als solcher wichtig, um finanzielle Nachteile von der Organisation abzuwenden. Die Diskussion im Vorfeld der Entscheidung war aufgeladen durch Bedenken über mögliche politische und rechtliche Folgen der Entscheidung. Diese Bedenken konnten aber in der Debatte alle entkräftet werden.“

Die ABDA wird nun die Eintragung ins Vereinsregister in Berlin auf Basis der marginal angepassten Satzung beantragen. Bis ein Bescheid erfolgt, können einige Wochen vergehen. Die grundsätzlichen Verbandsstrukturen sollen durch den Beschluss der Mitgliederversammlung nicht verändert werden.

Die Umwandlung hat zum Ziel, die ABDA „grundbuchfähig“ zu machen und den Erwerb des Eigentums an der Immobilie für die neue Geschäftsstelle in der Heidestraße vorzubereiten. Die ADBA sei zwar als nicht eingetragener Verein rechtsfähig und könne damit auch einen Kaufvertrag abschließen, schrieben ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz und Chefjurist Lutz Tisch im Vorfeld der Sitzung. Die Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch könne aber daran scheitern, dass die Vertretungsverhältnisse nicht durch ein öffentliches Register nachgewiesen werden könnten.

Noch im Juni hatte man in Erwägung gezogen, dass – analog zum Mendelssohn-Palais – die VGDA das Objekt treuhänderisch erwirbt. Eine steuerliche Prüfung habe jedoch ergeben, dass die Grunderwerbsteuer in dieser Konstellation sowohl bei der VGDA als auch bei der ABDA anfallen würde, so Schmitz und Tisch. „Die Vermeidung dieser erheblichen steuerlichen Belastung spricht deshalb dafür, dass die ABDA als eingetragener Verein die Immobilie unmittelbar selbst erwirbt.“

Dass so kurzfristig um Zustimmung gebeten wurde, war einigen Mitgliedsorganisationen unangenehm aufgestoßen. Vertreter aus den Ländern fühlen sich überrumpelt, Fragen gab es vor allem zu den steuerlichen Konsequenzen und zu möglichen Abspaltungsproblemen.

Die ABDA ist derzeit ein nicht eingetragener Verein in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Als Zweckgemeinschaft ist sie damit ein vertraglicher Zusammenschluss mehrerer formal voneinander unabhängiger Institutionen, so ähnlich wie die Bietergemeinschaften bei Rabattverträgen. Die Gesellschaftsanteile der wirtschaftenden Töchter WuV, Govi und VGDA wiederum werden treuhänderisch von verschiedenen Kammerpräsidenten und Verbandsvorsitzenden gehalten.

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